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Pfandsystem, Rente, Corona-Bürgertests: Das ändert sich alles für Sie im Juli 2022


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Mindestlohn, Rente, Corona-Tests
Das ändert sich alles im Juli 2022


Aktualisiert am 30.06.2022Lesedauer: 4 Min.
Ein älteres Paar auf dem Gehweg (Symbolbild): Im Westen steigen die Renten ab dem 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten sogar um 6,12 Prozent.Vergrößern des Bildes
Ein älteres Paar auf dem Gehweg (Symbolbild): Im Westen steigen die Renten ab dem 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten sogar um 6,12 Prozent. (Quelle: Dirk Sattler/imago-images-bilder)
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Der Juli bringt einige Änderungen. Zum Beginn der zweiten Jahreshälfte gelten neue Regelungen, die Verbrauchern das Leben vereinfachen sollen.

Es ist Sommer und passend zur Urlaubssaison kommen einige Änderungen, die das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucherinnen vereinfachen könnten.

Der steigende Mindestlohn könnte bei einigen Deutschen die Urlaubskasse etwas auffüllen, während das Ende der kostenlosen Bürgertests wieder kleine Hürden für den Besuch bei den Verwandten setzt. Und Autofahrer sollten in diesem Monat ihren Führerschein genau prüfen. t-online zeigt, welche Änderungen ab Freitag in Kraft treten.

Mindestlohn: Mehr Geld schon im Juli

Schon beim Bundestagswahlkampf war die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Gespräch. Bereits Anfang Juni wurde der Mindestlohn von 12 Euro ab dem 1. Oktober beschlossen. Doch er soll bereits ab dem 1. Juli auf 10,45 Euro erhöht werden. Bis Oktober steigert sich der Lohn dann auf die vereinbarten 12 Euro.

Deutliche Rentenerhöhung

Etwa 21 Millionen Rentner in Deutschland können sich freuen, denn ab dem 1. Juli steigen die Renten. Im Westen sollen Senioren künftig 5,35 Prozent, im Osten sogar 6,12 Prozent mehr Geld bekommen. Das ist die stärkste Erhöhung seit Jahrzehnten.

Grund dafür sind die zurückliegende gute Konjunktur und die damit einhergehenden positiven Entwicklungen bei den Einkommen der Beschäftigten und den Einnahmen der Rentenkasse. Seit dem Einbruch in der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ging es wieder bergauf.

Pfandsystem wird erweitert

Einwegplastikflaschen und Einwegdosen werden zum Pfandsystem ergänzt. Ab dem 1. Juli wird es auch auf PET-Flaschen mit beispielsweise Fruchtsäften oder Dosen mit alkoholischen Mischgetränken 25 Cent Pfand geben. Händler hatten seit der Beschließung der Regelung im Januar 2022 Zeit, um die Änderung umsetzen.

Auch nikotinfreies Rauchen wird teurer

Tabakprodukte sind schon seit Anfang des Jahres teurer. Doch nun steigen auch die Preise von sogenannten "Liquids" für E-Zigaretten. Ab dem 1. Juli sind auch die Substanzen für E-Zigaretten in der Tabaksteuer einbegriffen.

Die E-Zigarettenbranche zog deshalb vor Kurzem vor das Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen die Besteuerung. Nicht nur nikotinhaltige Liquids werden besteuert, sondern auch nikotinfreie Versionen. Für Wasserpfeifentabak gilt eine Zusatzsteuer. Ursprünglich galten E-Zigaretten als Alternative zu klassischen Zigaretten. Sie sollten über nikotinfreie Liquids Raucher langsam entwöhnen.

Umtausch alter Führerscheine

Wissen Sie noch, an welchem Datum Sie Ihren Führerschein gemacht haben? Ab Juli lohnt sich ein genauer Blick auf das Dokument. Die Jahrgänge zwischen 1953 und 1958 mit einem Führerschein, der älter als 23 Jahre ist, müssen ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Es droht sonst ein Verwarngeld. Eigentlich sollte diese Regelung ursprünglich bereits im Januar in Kraft treten, pandemiebedingt haben die Behörden die Frist bis zum 19. Juli 2022 verlängert.

Der Umtausch kostet 25,50 Euro. Zur Beantragung des EU-Führerscheins müssen Sie einen gültigen Personalausweis, den alten Führerschein sowie ein biometrisches Passbild mitbringen. Aber keine Sorge: Sie müssen nicht erneut eine Prüfung ablegen.

Mietspiegel-Gesetz tritt in Kraft

Mieter und Vermieter sind ab Juli dazu verpflichtet, Auskunft über die Mietpreise zu geben. Besonders in Großstädten soll damit ein Vergleich von Mietpreisen ermöglicht werden. Bei einer Verweigerung der Auskunft drohen 5.000 Euro Geldstrafe.

Das ist besonders praktisch für Bestandsmieter. Sie können so überprüfen, ob die Miete, die sie bereits bezahlen, auch rechtmäßig ist. Auch Wohnungsinteressenten können von dem Recht Gebrauch machen, allerdings: Ob das bei der Suche nach einer passenden Immobilie hilfreich ist, muss wohl jeder Interessent für sich selbst entscheiden.

Entlastung für Familien

Im Juli erhalten Familien als Teil des Entlastungspakets den Kinderbonus ausgezahlt. Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen einmaligen Bonus von hundert Euro. Auch Empfänger von Sozialhilfeleistungen, Hartz IV und Asylgeld sollen mit zwei Zahlungen zu je hundert Euro und zwanzig Euro je Kind entlastet werden. Damit sollen Familien die zusätzliche Belastung durch die anhaltende Inflation auffangen können.

Auslaufen der kostenlosen Bürgertests

Freitesten? Zumindest kostenlos sind die Bürgertests von diesem Donnerstag an nicht mehr. Nach mehr als zwei Jahren Pandemie laufen die kostenlosen Coronabürgertests aus. Bisher konnten sich Bürger mindestens einmal pro Woche in einem Testcenter kostenlos testen. Diese Verordnung verlängert die Regierung allerdings nicht.

Die Testpflichtverordnung für Alten- und Pflegeheime will der Bund noch anpassen. Solange müssen Besucher in einem Pflegeheime weiterhin ein negatives Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis vorzeigen. Allerdings ist noch nicht geklärt, ob die Bürger diese Kosten auch selbst tragen müssen.

Verträge einfacher kündigen

Einen Vertrag zu kündigen, soll ab dem 1. Juli 2022 einfacher werden. Für mehr Transparenz soll auf den jeweiligen Websites einen Pflicht-Kündigungsbutton geben. Es gilt: Wer online einen Vertrag abschließt, soll ihn auch online kündigen können. Unmittelbar danach sollen Kunden eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten. Seit dem 1. März gilt zudem die Veränderung der Kündigungsfrist für Verträge. Sie wurde von drei auf maximal einen Monat reduziert.

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Außerdem soll es keine automatischen Vertragsverlängerungen über einen längeren Zeitraum mehr geben. Nur wenn die Kündigungsfrist eines Vertrages nicht länger als ein Monat ist, dürfen die Verträge ohne aktive Zustimmung verlängert werden. Wer am Telefon einen Energielieferungsvertrag vereinbart, muss diesen in Zukunft zudem noch einmal schriftlich bestätigen. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher von Anbietern am Telefon Verträge untergeschoben bekommen.

Abgabe von alten Elektrogeräten im Supermarkt

Kunden können alte Elektrogeräte ab dem 1. Juli auch in Supermärkten und Discountern kostenlos abgegeben. Das gilt allerdings nur für kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern, etwa einen Föhn. Allerdings müssen Verbraucher ihren Supermarkt genau aussuchen. Nur Lebensmittelgeschäfte, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektroware vertreiben und eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern haben, sind verpflichtet, die gebrauchten Geräte anzunehmen. Alte Handys, elektrische Rasierer, Wasserkocher und vieles mehr können dann kostenlos bei großen Supermarktketten wie Aldi, Rewe, Lidl und Co. abgegeben werden.

Wegfall der EEG-Umlage

Die Energiepreise steigen derzeit stark. Grund dafür sind die Folgen des Ukraine-Kriegs und die reduzierten Gaslieferungen aus Russland. Die Ampelkoalition hat zum Ausgleich den Wegfall der EEG-Umlage beschlossen, die den Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Bürger müssen die EEG-Umlage nicht mehr zahlen.

Dadurch soll der Strom billiger werden. Ob und wie viel der Verbraucher dadurch wirklich spart, ist allerdings noch nicht klar. Verbraucher sollten lieber nicht damit rechnen, dass sie bald mehr Geld im Monat zu freien Verfügung haben. Denn: Aktuell deuten alle Zeichen auf weiter steigende Energiepreise hin – auch ohne EEG-Umlage.

Verwendete Quellen
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