Einnahmeausfälle BGH weist Entschädigungsklage wegen Corona-Schließungen ab
Der Staat muss nicht dafür haften, wenn Gaststätten wegen eines Lockdowns Einnahmen weggebrochen sind. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Die Karlsruher Richter wiesen am Donnerstag in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab.
Hilfeleistungen für von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Die nähere Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. In der Pandemie sei der Staat dieser Verpflichtung durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen.
Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Urteil hat Folgen für viele weitere Verfahren
Die Entscheidung hat grundsätzlichen Charakter. Die Land- und Oberlandesgerichte orientieren sich in aller Regel daran. Dort sind nach Herrmanns Worten bundesweit viele ähnliche Verfahren anhängig.
Um die Ausbreitung des neuen Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben mit drastischen Maßnahmen heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste wochenlang schließen, Essen und Getränke konnten nur zum Mitnehmen verkauft werden. Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.
Vater und Tochter klagten auf 27.000 Euro Entschädigung
Das traf auch Schloss Diedersdorf, einen familiengeführten Betrieb mit Hotel, mehreren Restaurants und großem Biergarten südlich von Berlin. Eigentümer Thomas Worm und seine Tochter Salina klagten deshalb. Sie bezifferten ihre Einbußen mit 5.438 Euro am Tag – durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Die Familie bekam zwar 60.000 Euro Soforthilfe. Aber diese Summe deckte gerade einmal elf Tage ab, wie ihr Anwalt in der BGH-Verhandlung des Falls am 3. März vorrechnete.
Die Worms wollten erreichen, dass das Land Brandenburg ihnen eine Entschädigung zahlen muss. Im Prozess ging es zunächst um eine Forderung von rund 27.000 Euro. Die genaue Schadenshöhe wäre nachträglich bestimmt worden. Die Klage hatte am Potsdamer Landgericht und am Oberlandesgericht Brandenburg keinen Erfolg. Nun wies der BGH auch die Revision zurück.
- Nachrichtenagentur dpa