Ausländischer Investor Bundeskartellamt gibt Schufa zum Bieterwettbewerb frei
Der Kampf um die Schufa-Anteile wird heiß: Der schwedische Investmentfonds EQT möchte in den deutschen Datenschatz einsteigen, die Volks- und Raiffeisenbanken wollen das verhindern. Wer hat mehr Kapital?
Das Bundeskartellamt in Bonn hat keine Einwände gegen einen Verkauf der Schufa. Die Behörde gab am Montag zwei Zusammenschlussvorhaben frei, wie sie mitteilte: den Plan des schwedischen Investmentfonds EQT, der bis zu 100 Prozent der Anteile der Schufa kaufen will, und den Plan der genossenschaftlichen Teambank, die ihre bestehende Minderheitsbeteiligung an der Schufa aufstocken und somit die Übernahme durch EQT verhindern will. Die Hintergründe zu dem Verkauf lesen Sie hier.
Die Schufa sammelt Informationen über Privatpersonen und Unternehmen, auf deren Basis sie dann Einschätzungen zu deren Kreditwürdigkeit abgibt. Nachgefragt werden solche Informationen von Unternehmen, die anderen einen Kredit einräumen, etwa Banken, wie das Kartellamt erläuterte.
Es kann sich bei den Kunden aber auch um andere Unternehmen oder Privatpersonen handeln. Die Anteile an der Schufa werden von verschiedenen Banken und Sparkassen sowie einigen anderen Unternehmen, insbesondere dem Handel, gehalten.
Schufa von "hoher strategischer Bedeutung"
Die Teambank gehört zur DZ Bank-Gruppe; bei ihr sind die Anteile der Volks- und Raiffeisenbanken an der Schufa gebündelt. Nach eigenen Angaben hält die Teambank, die etwa Ratenkredite wie den "easycredit" anbietet, einen Anteil von knapp 18 Prozent an der Schufa.
Die Schufa sei "Datenlieferant für die Teambank und die gesamte genossenschaftliche Finanzgruppe und daher für uns von hoher strategischer Bedeutung", teilte ein Sprecher mit. Es liege im Interesse der Bestandsaktionäre, "stabile Mehrheitsverhältnisse zu erlangen", um die Neutralität der Schufa langfristig zu erhalten.
Bieterstreit beginnt
Das Kartellamt erklärte, auch wenn beide Zusammenschlüsse in Konkurrenz zueinander stünden, sei es unter bestimmten Umständen möglich, solche konkurrierenden Zusammenschlüsse parallel zur Fusionskontrolle anzumelden.
Durch die Freigaben haben demnach nun beide Bieter die Möglichkeit, die Übernahmen fusionskontrollrechtlich zu vollziehen. Wie der Bieterwettbewerb ausgeht, ist laut Behörde nun allein eine unternehmerische Entscheidung.
- Nachrichtenagentur AFP