Nach 20 Jahren Millionenvergleich für geprellte Telekom-Anleger
Vor fast 20 Jahren verloren Tausende Sparer Geld durch Aktien der Deutschen Telekom. Es folgte ein jahrelanger Prozess. Nun ist ein Ende in Sicht – Anleger können einen Vergleich annehmen.
Nach fast 20 Jahren kommt die Deutsche Telekom im Streit mit Tausenden Kleinaktionären einer Lösung näher. Das Oberlandesgericht Frankfurt stimmte am Dienstag einem Vergleichsvorschlag des Bonner Konzerns zu.
Bei Annahme erhalten sie den im Jahr 2000 geleisteten Kaufpreis zurück, von dem zwischenzeitlich gezahlte Dividenden und ungefähr der heutige Kurswert abgezogen werden. Aufgeschlagen werden hingegen 70 Prozent der üblichen Prozesszinsen. Die Aktien bleiben dann im Besitz der Anleger.
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"Damit werden – bis auf einen kleinen Teil der Zinsen – nahezu 100 Prozent der geltend gemachten Ansprüche befriedigt", sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), laut Mitteilung. Auf den Dax-Konzern könnten Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe zukommen.
Auf diese Lösung verständigten sich am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt maßgebliche Anlegerschutzanwälte und die drei Beklagten Deutsche Telekom, Bundesrepublik Deutschland und die Staatsbank KfW. Ob sie den Vergleich annehmen, entscheiden aber die einzelnen Kläger. Ihnen soll bis Ende Juni 2022 jeweils ein Angebot vorgelegt werden.
Musterverfahren bis heute nicht abgeschlossen
Die Aktien waren im Juni 2000 zu einem Startkurs von 66,50 Euro in den Markt gekommen. Das Allzeithoch von 103,50 Euro lag damals schon mehrere Monate zurück. Heute notiert das Papier bei etwa 17 Euro und damit nicht allzu weit entfernt vom ursprünglichen Ausgabepreis 1996, also 28,50 D-Mark (14,57 Euro).
Rund 16.000 Kleinaktionäre hatten sich damals getäuscht gefühlt und seit 2001 beim Landgericht Frankfurt Klagen eingereicht. Ihre Kursverluste summierten sich nach ihren Angaben auf rund 80 Millionen Euro. Das zusammenfassende Musterverfahren ist bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat aber einen schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt für die Aktie festgestellt.
Der Vorsitzende Richter des OLG, Bernhard Seyderhelm, rief die Kläger auf, den Vergleich anzunehmen. Auch DSW-Geschäftsführer Tüngler rät Anlegern zur Annahme des Vergleichs. Wer nicht akzeptiere, dem müsse klar sein, dass der weitere Rechtsweg "lang, steinig und kostspielig" werden dürfte, so Tüngler. Zudem sei die Chance, am Ende ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen, nicht sonderlich hoch.
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- Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
- DSW-Pressemitteilung