USA Neue Glyphosat-Klage gegen Bayer
Neuer Ärger für Bayer: Das Leverkusener Unternehmen muss sich in den USA mit einer weiteren Klage auseinandersetzen. Wieder geht es dabei um den Unkrautvernichter Glyphosat.
Gegen Bayer ist in den USA nach langer Pause wieder eine Klage wegen des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat vor Gericht eingereicht worden. Der Kläger Michael Langford macht die jahrzehntelange Verwendung des Glyphosat-haltigen Bayer-Herbizids Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich, wie seine Anwälte am Montag mitteilten.
2007 wurde bei dem Mann aus Kalifornien demnach Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert, später entwickelte er weitere Krebsarten. Die Klage wurde in San Francisco im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht, ein möglicher Gerichtstermin steht noch nicht fest.
Ein Bayer-Sprecher erklärte, das Unternehmen habe Mitgefühl mit jedem Menschen, der an Krebs erkranke. Regulierungsbehörden weltweit bestätigten aber weiterhin, dass die Glyphosat-haltigen Roundup-Produkte nicht krebserregend seien.
Weitere Klagen waren erwartet worden
Das Unternehmen stehe hinter seinen Produkten und werde sich entschieden verteidigen. Bayer-Aktien notierten im frühen Handel am Dienstag kaum verändert bei gut 52 Euro. "Natürlich ist das nicht positiv, aber es war erwartet worden, dass es weitere Klagen geben wird", sagte ein Händler.
Bayer-Chef Werner Baumann hatte kürzlich gesagt, dass im Juli in den USA weitere Glyphosat-Klagen vor Gericht kommen könnten. Bislang hat der Konzern drei Prozesse in erster Instanz verloren – mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen – und in zwei der Berufungsverfahren Niederlagen erlitten. Weitere Gerichtsverfahren waren verschoben worden, um eine Ablenkung bei den Vergleichsverhandlungen zu vermeiden.
Diese mündeten im Juni vergangenen Jahres in einen mittlerweile rund 11,6 Milliarden Dollar schweren Vergleich. Zuletzt standen aber noch für knapp 30.000 der zuletzt bekannten insgesamt 125.000 eingereichten und drohenden Klagen Einigungen aus.
Bayer bestreitet Zusammenhang mit Krebserkrankungen
Einen Rückschlag musste der Konzern Ende Mai bei einem entscheidenden Teil des Vergleichs für den Umgang mit künftigen Klagen einstecken, da der zuständige Richter diesen ablehnte. Bayer stellte deshalb den Verkauf von Roundup an US-Privatkunden auf den Prüfstand, da diese die überwiegende Mehrheit der Kläger ausmachen.
Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger.
- Nachrichtenagentur Reuters