Rentenversicherung Erste Grundrentenbescheide werden ab Juli versandt
Monate nach dem Inkrafttreten der Grundrente geht es bald mit dem Versand der Rentenbescheide los. Wer Anspruch hat und was Sie wissen sollten.
Am 1. Januar 2021 ist die Grundrente in Kraft getreten. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben Rentnerinnen und Rentner, die lange Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Im Juli werden nun die ersten Bescheide verschickt.
Wer als sogenannter Neurentner ab dem Start der Versandaktion im Juli seinen Rentenbescheid erhält, bekommt darin auch die Information, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht. Für alle, die ihren Rentenbescheid früher erhalten haben, wird der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag gesondert geprüft.
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Begonnen wird mit den ältesten Jahrgängen, es folgen dann schrittweise die jüngeren Jahrgänge. Die letzten Fälle werden bis Ende 2022 aufgerufen.
1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich freuen
Ergibt die Prüfung, dass ein Anspruch besteht, erhalten die Betroffenen einen neuen Rentenbescheid. In diesem wird auch über die Höhe des Zuschlages informiert. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Wer keinen Anspruch auf einen Zuschlag hat, erhält auch keinen Bescheid.
Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums können rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einem Zuschlag in Höhe von durchschnittlich 75 Euro im Monat rechnen. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die Prüfung durch die Rentenversicherung erfolgt automatisch, ebenso die Auszahlung.
- Nachrichtenagentur dpa