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Ökonom Peter Bofinger fordert Einkaufsgutschein für jeden Bürger


Bezahlt vom Staat
Ökonom fordert Einkaufsgutschein für jeden Bürger

Von t-online, mak

19.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Peter Bofinger: Der Ökonom fordert einen Einkaufsgutschein vom Staat für jeden Bundesbürger.Vergrößern des Bildes
Peter Bofinger: Der Ökonom fordert einen Einkaufsgutschein vom Staat für jeden Bundesbürger. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)

Einen Einkaufsgutschein vom Staat – für jeden. Wenn es nach dem Ökonomen Peter Bofinger geht, solle das bald umgesetzt werden, um die Corona-gebeutelten Betriebe zu unterstützen.

Die Idee Bofingers: Die sogenannten "Lockup-Voucher" sollen nur in Betrieben einsetzbar sein, die durch den Corona-Shutdown schließen mussten und folglich stark getroffen wurden.

Demnach könnten neben Geschäften auch Restaurants, Fitnessstudios oder Kultureinrichtungen profitieren. Nach dem Shutdown müssten "gezielt die Unternehmen und Selbstständigen unterstützt" werden, "die durch die Schließung ihres Betriebs massive Einkommensverluste hinnehmen mussten", so Bofinger.

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Auch Grüne forderten Einkaufsgutscheine vom Staat

Der Ökonom war bis Ende Februar 2019 Teil der "Wirtschaftsweisen", die die Bundesregierung in Konjunkturfragen beraten. Die Kosten für den deutschen Fiskus beliefen sich bei 83 Millionen Berechtigten auf 4,15 Milliarden Euro.

Der Vorschlag ist indes nicht neu, schon im vergangenen Frühjahr forderten etwa die Grünen einen "Kauf-vor-Ort-Gutschein" für jeden Bürger in Höhe von 250 Euro. Der Gutschein sollte nur in Geschäften eingelöst werden können, die vom ersten Shutdown betroffen waren. Umgesetzt wurde dies allerdings nicht.

Ökonom: Gutscheine sollen nach Zufallsprinzip zugeteilt werden

Um einen zu großen Andrang auf die Geschäfte zu vermeiden, schlägt Bofinger vor, die Gutscheine nach einem Zufallsverfahren zuzuteilen, auch die Gültigkeit sollte jeweils auf einen bestimmten Monat begrenzt werden. "Konzipiert man das Programm für die Monate April bis Dezember 2021, würde die zusätzliche Nachfrage gleichmäßig über die verbleibenden Monate des Jahres verteilt", sagt der Ökonom Bofinger.

Die Betriebe könnten die Gutscheine bei ihrer Hausbank wie Bargeld einzahlen. Die Banken würden die Wertgutschriften an die Bundesbank weiterreichen, die dann mit dem Finanzministerium abrechnen würde. Das sei "administrativ einfach zu gestalten", so Bofinger.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Spiegel-Vorab
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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