Neues Urteil Amazon muss Herkunft von Obst und Gemüse angeben
Bislang hatte Amazon bei der Lieferung die Herkunft von Obst und Gemüse nicht ausreichend angegeben. Ein Münchner Urteil könnte nun wegweisend sein.
Der Online-Händler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München bestätigt. Damit konnte sich die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch durchsetzen.
Über Amazon Fresh verkauft der Händler zahlreiche Frischeprodukte wie Weintrauben, Salat, Äpfel, Zitronen oder Tomaten und gab dabei vor der Foodwatch-Klage bis zu dreizehn mögliche Ursprungsländer an, wie Foodwatch bei Testkäufen feststellte. So war eine Packung Weintrauben mit dem Herkunftshinweis "Brasilien, Peru, Namibia, Südafrika, Argentinien, Chile, Indien, Ägypten, Spanien, Italien, Griechenland, Portugal , Marokko" gekennzeichnet.
Außerdem lieferte Amazon Fresh auch Obst und Gemüse aus anderen Ländern als beim Internetkauf angegeben. So bestellten Testkäufer Mangos aus Senegal, bekamen aber welche aus Israel oder Bio-Paprika aus Deutschland, die tatsächlich aus Spanien kam.
Amazon: Angabe von Ursprungsland sei nicht möglich
Amazon hatte vor Gericht argumentiert, dass die Angabe von nur einem Ursprungsland im Online-Lebensmittelhandel nicht möglich sei, von keinem einzigen der Lebensmittel-Onlinehändler erfüllt und zudem vom Verbraucher nicht erwartet werde.
Lebensmittelhändler müssen aber nach EU-Recht das genaue Herkunftsland angeben. Nach dem Münchner Urteil reicht es dabei nicht aus, dass die Kunden das Herkunftsland nach der Lieferung erfahren, sie müssen das Herkunftsland schon vor dem Kauf mitgeteilt bekommen.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP