Krankenversicherung und Co. Arbeit, Rente und Steuern: Das ändert sich für Sie im Jahr 2020
Die Renten steigen, der Mindestlohn wird angehoben und der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt. Bei den Betriebsrenten und der Steuer gibt es unter anderem höhere Freibeträge.
Inhaltsverzeichnis
- Anstieg bei den Renten
- Höherer Freibetrag bei Betriebsrenten
- Arbeitslosenversicherung
- Anstieg des Mindestlohns
- Mindestlohn für Azubis
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
- Erhöhte Verpflegungspauschale
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Erhöhte steuerliche Freigrenzen
- Kassenbon-Pflicht
- Porto für internationale Sendungen
- Anhebung der Kleinunternehmergrenze
- Hebammen-Ausbildung
Wir haben die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Arbeit, Rente, Vorsorge und Steuern, die 2020 anstehen, für Sie zusammengefasst:
Anstieg bei den Renten
Das Jahr 2020 bringt gute Nachrichten für Rentner. Die Altersbezüge steigen kräftig. Im Osten gibt es voraussichtlich 3,92 Prozent mehr, im Westen 3,15 Prozent.
Höherer Freibetrag bei Betriebsrenten
Bei Betriebsrenten gilt ab 1. Januar 2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro (zuvor 155,75 Euro). Neu ist zudem, dass erst ab dieser Höhe und für den übersteigenden Teil Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig werden. Zu zahlen ist dann der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag. Zuvor mussten Betroffene auf die komplette Betriebsrente den Beitrag bezahlen, wenn die Rente über der Freigrenze lag. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird befristet bis Ende 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent eines Bruttolohns gesenkt. Das hat ein Volumen von 1,2 Milliarden Euro. Die Absenkung des Beitrages in der Arbeitslosenversicherung bringt die Bundesagentur für Arbeit bei der Haushaltsplanung in die roten Zahlen. Ihre Ausgaben könnten dann die Einnahmen übersteigen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2022 befristet.
Anstieg des Mindestlohns
Bisher erfolgte eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Zweijahresrhythmus. Zum 1. Januar 2020 gibt es hier aber eine Ausnahme: Nachdem der Mindestlohn bereits zum 1. Januar 2019 anstieg, wird er zum 1. Januar 2020 erneut angehoben – von derzeit 9,19 Euro pro Arbeitsstunde auf 9,35 Euro.
Mindestlohn für Azubis
Auszubildende sollen ab dem 1. Januar 2020 mindestens 515 Euro im Monat verdienen. Die Mindestvergütung soll bis zum Jahr 2023 Schritt für Schritt auf bis zu 620 Euro angehoben werden und gilt überall dort, wo es keine tarifvertragliche Regelung gibt. Lehrlinge, die ihre Ausbildung bereits begonnen haben, sind von der Regelung ausgenommen.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden werden bald günstiger. Für sie soll künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten. Auch die Mehrwertsteuer für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll sinken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) ist für wichtige Güter des täglichen Bedarfs vorgesehen.
Erhöhte Verpflegungspauschale
Berufstätige, die mehr als acht Stunden beruflich auswärtig tätig sind, können ab 2020 eine höhere Verpflegungskostenpauschale geltend machen. Künftig sind es 14 Euro statt wie zuvor 12 Euro. Dies gilt auch bei mehrtägigen Reisen für den An- und Abreisetag. Bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden erhöht sich der Satz auf 28 Euro (zuvor 24 Euro).
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Fachkräfte aus Drittstaaten sollen ab 1. März 2020 leichter in Deutschland arbeiten können. Dann tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Voraussetzung ist, dass sie beruflich qualifiziert sind, einen Arbeitsplatz vorweisen können und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Berufsabschlüsse gelten, die in Deutschland nur zum Teil anerkannt sind.
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Qualifizierte Menschen, die auf der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind, dürfen bei entsprechenden Schulabschlüssen und Deutschkenntnissen für sechs Monate einreisen. Die Bedingung: Sie müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Zur Prüfung der Eignung sollen die Außenhandelskammern und das Auswärtige Amt künftig enger zusammenarbeiten. Die Kammern prüfen die fachliche Eignung und das Auswärtige Amt erteilt die erforderlichen Visa.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt 2020 im Westen von 6.700 auf 6.900 Euro Brutto-Monatseinkommen (neuer Jahreswert: 82.800 Euro), im Osten von 6.150 auf 6.450 Euro (Jahreswert: 77.400 Euro). Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind somit beitragsfrei.
Kranken- und Pflegeversicherung
Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es 2020 einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigt von derzeit 4.537,50 auf 4.687,50 Euro Monatseinkommen (Jahreswert: 56.250 Euro). Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert. Die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 5.062,50 auf 5.212,50 Euro (Jahreswert: 62.550 Euro). Wer mit seinem Einkommen über der Pflichtgrenze liegt, kann sich statt in einer gesetzlichen Krankenkasse auch in einer privaten Kasse versichern. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch deren Anhebung nichts.
Erhöhte steuerliche Freigrenzen
Das sächliche Existenzminimum erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar auf 9.408 Euro, für Ehepaare auf 15.540 und für Kinder auf 5.004 Euro. Der steuerliche Freibetrag steigt für Alleinstehende auf 9.408 Euro, für Ehepaare auf 18.816 Euro und für Kinder auf 5.172 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Kassenbon-Pflicht
Ab Januar 2020 soll nichts mehr ohne Kassenbon über die Theke gehen. Grundlage ist das "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen". Demnach muss jeder Käufer einen steuerlich nachprüfbaren Beleg erhalten. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Verkäufer auf Volksfesten oder Sportveranstaltungen können sich auf Antrag beim Finanzamt von der Bon-Pflicht befreien lassen. Gleichzeitig ist ab dem 2. Januar 2020 die Verwendung von Bisphenol A als Farbentwickler in Thermopapier von Bonrollen aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten.
Porto für internationale Sendungen
Die Deutsche Post erhöht das Porto für internationale Sendungen. Das Porto für eine Postkarte kostet künftig 0,95 Euro (statt 0,90 Euro), für einen Standardbrief müssen Kunden künftig 1,10 Euro, für einen Kompaktbrief 1,70 Euro bezahlen. Das sind jeweils 20 Cent mehr als bisher.
Zudem gibt es ab 2020 bei Porto, Abmessungen und Gewicht keinen Unterschied mehr zwischen Bücher- und Warensendungen. Bei dem neuen Kombiprodukt gibt es nur noch zwei Gewichtskategorien, die für 1,90 Euro (bis 500 Gramm) und 2,20 Euro (bis 1.000 Gramm) in die Post gehen. Sendungen dürfen künftig auch verschlossen eingeliefert werden.
Anhebung der Kleinunternehmergrenze
Die bislang geltende umsatzsteuerliche Grenze für Kleinunternehmer wird von 17.500 Euro auf 22.000 Euro des Vorjahresumsatzes angehoben. Voraussetzung ist, dass der voraussichtlich zu erwartende Umsatz im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt.
Hebammen-Ausbildung
Ab 2020 erlernen Hebammen ihren Beruf im Rahmen eines Hochschulstudiums. Das drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium hat einen hohen Praxisanteil und wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Gesundheit
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, AFP