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Silvester 2019/2020: Das ändert sich bei Hartz IV, Unterhalt & Co.


Neue Gesetze treten in Kraft
Gesundheit, Familie, Soziales: Was sich für die Deutschen 2020 ändert

Von t-online, sm, cch

Aktualisiert am 31.12.2019Lesedauer: 4 Min.
Eine Apotheke in Berlin: Wer den Notdienst in Anspruch nimmt, muss künftig höhere Zuzahlungen leisten.Vergrößern des Bildes
Eine Apotheke in Berlin: Wer den Notdienst in Anspruch nimmt, muss künftig höhere Zuzahlungen leisten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Das Jahr 2020 hat einige Veränderungen für Familien parat: Das Existenzminimum wird angehoben, der Hartz-IV-Regelsatz und der Mindestunterhalt für Kinder steigen. Zudem gibt es mehr Wohngeld und die Masern-Impfpflicht kommt.

Wir haben die wichtigsten Änderungen, die 2020 in den Bereichen Familie, Soziales und Gesundheit anstehen, zusammengefasst:

Erhöhte Grundfreibeträge

Das sächliche Existenzminimum für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2020 auf 9.408 Euro, für Ehepaare auf 15.540 Euro und für Kinder auf 5.004 Euro. Der steuerliche Freibetrag steigt für Alleinstehende auf 9.408 Euro, für Ehepaare auf 18.816 Euro und für Kinder auf 5.172 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag pro Kind und Monat wurde zum 1. Juli 2019 von maximal 170 Euro auf maximal 185 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt entfallen ab dem 1. Januar 2020 die oberen Einkommensgrenzen. Ab diesem Zeitpunkt wird zudem das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent, statt wie zuvor zu 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Mindestunterhalt für Trennungskinder

Kinder erhalten von ihrem getrennt lebenden Elternteil ab Januar 2020 mehr Unterhalt. Die Sätze steigen je nach Alter des Kindes in den unteren Einkommensgruppen um 15 bis 21 Euro im Monat. Konkret bedeutet das: Kinder bis sechs Jahre erhalten 369 Euro, zwischen sechs und zwölf Jahren 424 Euro und zwischen zwölf und 17 Jahren 497 Euro. Die Unterhaltsansprüche für darüber hinausgehende Unterhaltsgruppen werden in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

Unterhaltsvorschuss

Grundlegend für den Unterhaltsvorschuss ist der gesetzliche Mindestunterhalt. Da dieser zum 1. Januar 2020 angehoben wird, erhöht sich auch der altersabhängige Unterhaltsvorschuss für Kinder unter sechs Jahren auf maximal 165 Euro, für Kinder ab sechs und unter zwölf Jahren auf 220 Euro und für Kinder ab zwölf und unter 18 Jahren auf 293 Euro.

Hartz-IV-Regelsatz

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab 1. Januar 2020 mehr Geld. Der Hartz-IV-Regelsatz steigt um 8 Euro von 424 Euro auf 432 Euro an. Die Grundsicherung für Paare steigt um 7 Euro von 382 auf 389 Euro je Partner. Die Bezüge erhöhen sich ebenso für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten: Für Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren steigt der Satz von 245 auf 250 Euro. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren bekommen 6 Euro mehr und damit 308 Euro. Der Satz für Jugendliche unter 18 Jahren steigt ebenfalls um 6 auf 328 Euro. Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab Januar 345 Euro statt bislang 339 Euro. Dieser Satz gilt auch für Volljährige in stationären Einrichtungen.

Wohngeld

Einkommensschwache Haushalte, die mit Geld knapp über Hartz-IV-Niveau auskommen müssen, werden mit dem Wohngeld unterstützt. Für viele Haushalte mit geringem Einkommen soll nun mit dem Jahreswechsel das Wohngeld steigen. Zudem sollen künftig mehr Menschen Wohngeld erhalten. Die Rede ist von rund 660.000 Haushalten, darunter 180.000 Haushalte, die bis dahin kein Wohngeld erhielten. Bedürftige Zwei-Personen-Haushalte, die derzeit im Schnitt 145 Euro Wohngeld im Monat bekommen, sollen künftig 190 Euro erhalten, also etwa 30 Prozent mehr. Zudem soll der Satz alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst werden.

Teilhabegesetz

Menschen mit Behinderung sollen mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung bekommen. Dies soll das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gewährleisten, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Sie können zum Beispiel Eingliederungshilfen beziehen und künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.

GKV-Zusatzbeitrag

Die gesetzlichen Krankenkassen können von ihren Versicherten je nach Kassenlage einen Zusatzbeitrag verlangen. Im Jahr 2020 könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag laut Bundesgesundheitsministerium auf 1,1 Prozent steigen.

Masern-Impfpflicht

Zum 1. März 2020 soll das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme in Kitas oder Schulen nachweisen, dass ihre Kinder gegen die hoch ansteckende Krankheit geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld. Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen.

Nutri-Score

Das Nährwert-Logo in Ampelfarben können Hersteller von Lebensmitteln ab 2020 auf freiwilliger Basis verwenden. Mit der fünfstufigen Skala zeigen sie an, wie gesund das Fertiggericht ist: Dabei steht ein "A" in Grün für die günstigste und ein "E" in Rot für die ungünstigste Nährwertbilanz.

Patiententelefon

Der ärztliche Bereitschaftsdienst erweitert ab dem 1. Januar sein Angebot: Unter der bisher nur außerhalb der Praxiszeiten erreichbaren Nummer 116 117 bekommen Patienten dann rund um die Uhr eine erste Einschätzung bei Gesundheitsproblemen. Sie erhalten eine Antwort auf die Frage, wie dringlich sie behandelt werden müssen, und werden gegebenenfalls in eine Praxis oder eine Klinik weitergelotst. Das Angebot soll mit Servicestellen verbunden werden, die freie Termine vermitteln.

Gesundheitsapps

Ab Januar 2020 sollen Krankenkassen Patienten bestimmte Gesundheitsapps für das Handy bezahlen. Dafür ist eine ärztliche Verschreibung notwendig. Die Apps, deren Kosten übernommen werden, sind etwa solche, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten unterstützen.

Arzneimittel

Auch Patienten, die privat krankenversichert sind, Beihilfeempfänger und Selbstzahler können künftig ihre vom Arzt verschriebenen Arzneimittel in der Apotheke durch wirkstoffgleiche ersetzen lassen.

Textilien: strengere Grenzwerte

Blei, Cadmium, Chrom, Arsen und Benzol gehören etwa dazu: Die EU hat für den Einsatz 33 chemischer Substanzen, die wahrscheinlich beim Menschen Krebs erregen, in Kleidung, Bettwäsche und Taschen niedrigere Grenzwerte festgelegt. Diese gelten ab dem 1. November 2020.

Verbote bestimmter Weichmacher

Für die vier Phthalat-Weichmacher DEHP, DBP, BBP und DIBP gilt ab dem 7. Juli 2020 ein Grenzwert von 0,1 Prozent, wenn sie in Alltagsgegenständen wie etwa Tierfiguren, Gummistiefeln, Kabeln oder Bodenbelägen zum Einsatz kommen.

Keine Zigaretten mit Menthol mehr

Bereits seit Mai 2016 sind Aromen wie Vanille oder Menthol in Drehtabakerzeugnissen nicht mehr erlaubt, nun endet auch die Auslaufphase: Auch der Verkauf von Restbeständen ist ab dem 20. Mai 2020 verboten.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Bundesministerium für Gesundheit
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, AFP
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