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Deutschland: Kassenzettelpflicht – Bäckereien befürchten Müllwahnsinn


Kassenzettelpflicht
Bäckereien befürchten Bon- und Müllwahnsinn

Von t-online, loe

Aktualisiert am 12.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Kunde zahlt mit Karte in einer Bäckerei: Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen sind ab 2020 verpflichtet, Kassenzettel auszudrucken.Vergrößern des Bildes
Kunde zahlt mit Karte in einer Bäckerei: Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen sind ab 2020 verpflichtet, Kassenzettel auszudrucken. (Quelle: filadendron/imago-images-bilder)

Bäckereiangestellte müssen bald zu jedem Verkauf einen Kassenbeleg drucken. Diese Neuregelung für alle steuerpflichtigen Betriebe sorgt nicht ohne Grund in dieser Branche für Aufregung.

Ab dem 1. Januar 2020 gilt die sogenannte Belegausgabepflicht für alle Steuerpflichtigen in Deutschland, die elektronische Kassensysteme nutzen. Dadurch will das Bundesfinanzministerium Steuerhinterziehern eine Hürde in den Weg stellen. Diese Regelung betrifft auch die Besitzer der 61.000 Bäckereiverkaufsstellen – und die sind deshalb verärgert.

Klimaschutz und neuer Müll widersprechen sich

"Der Anteil unserer Kunden, die einen Bon brauchen, liegt unter drei Prozent. In Zeiten, in denen unsere Betriebe und die Gesellschaft zunehmend auf Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung achten, ist es nahezu unsinnig [...]", so der Verbandspräsident des Deutschen Bäckerhandwerks Michael Wippler.

Die Bons sind meistens aus beschichtetem Thermopapier und dürfen daher auch nicht im Altpapiercontainer entsorgt werden. Nach einer vorsichtigen Schätzung des Verbands würden fünf Milliarden Bons im Jahr gedruckt, die nur etwa drei Prozent der Kunden wirklich haben wollen. Ein Haufen überflüssiger Müll lande so im Abfallkreislauf.

Wippler fordert: "Bäckerbetriebe sollten von der Belegausgabepflicht ausgenommen werden, wenn sie Kassen haben, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen." Es sei widersprüchlich, dass Coffee-to-go-Becher reduziert, auf anderen Seiten aber neue Müllberge produziert werden.

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Die Wirtschaft leidet unter Steuerhinterziehung

Wenn jemand 50 Euro einnimmt, aber nur zehn in seine Kasse steckt, können die restlichen 40 Euro nachträglich am System vorbeigeschmuggelt werden. Das Bundesministerium der Finanzen verteidigt daher die Neuregelung: "Mit dem neuen Gesetz wollen wir dieses unfaire Vorgehen verhindern."

Das Geld, das nicht in der Kasse landet, werde nicht versteuert und schade damit der Wirtschaft. Heute sei es möglich, digitale Aufzeichnungen in den Kassen auch nachträglich zu manipulieren, weswegen neue Systeme nötig seien, lautet es im dazugehörigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

Diese neuen Systeme hingegen speichern transparent alle Informationen über vollständige und abgebrochene Vorgänge an der Kasse ab. Die neuen und zertifizierten Aufzeichnungs- und Sicherheitssysteme können in den alten Kassen mit Hard- und Software installiert werden. Der Beleg, egal ob digital oder in Papierform, muss dem Kunden ab 2020 angeboten werden.

Alternativen zum Papierbeleg

Beide Themen, Umwelt und Steuern, seien für Deutschland relevant, so eine Pressesprecherin des Bundesministeriums der Finanzen. Daher wurde für das neue Gesetz eine technologieoffene Gestaltung gewählt: Einerseits sei die Bekämpfung der Steuerhinterziehung für den sozialen Zusammenhalt und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen von großer Bedeutung. Andererseits ermögliche "die technologieoffene Gestaltung den Kasseninhabern, den Bon auch digital und umweltfreundlich auszugeben."

Die Möglichkeit, die Bonausgabe zu digitalisieren, sei langfristig gesehen sogar die bessere Option. Die Digitalisierung spare den Müll und auch das Geld für die Papieranschaffung ein.

Was bedeutet "technologieoffen"? Es bedeutet, dass es dem Markt überlassen bleiben soll, effiziente und umweltfreundliche Lösung für die Ausgabe der Kassenbons zu finden. Es wird nicht vorgegeben, ob ein Bon in Papier oder beispielsweise per Email zur Verfügung gestellt wird.

Bei bargeldlosen Transaktionen kann der Beleg beispielsweise per Mail gesendet werden. Dafür müssten die jeweiligen Unternehmen bargeldloses Zahlen anbieten – und die Verbraucher müssten es nutzen. Ein Prozess, der nicht vom einen auf den anderen Tag umgesetzt werden kann. Laut Verband lägen die aktuellen jährlichen Mehrkosten für den Papierbeleg im fünfstelligen Bereich für Unternehmen mit 50 Verkaufsstellen.

Ausnahmeregelungen sind möglich

Das Gesetz erlaubt auch eine Aufschiebung der Frist, um die Kassensysteme auf die neuen Sicherheitssysteme umzurüsten. Die Belegausgabepflicht gelte aber dennoch. Ausnahmeregelungen für bestimmte Unternehmen sind im gesetzlichen Regelwerk festgeschrieben. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung stellen. Inwiefern das auch für die Bäckereibranche gilt, wird noch untersucht.

Verwendete Quellen
  • Kristina Wogatzki: Pressesprecherin für nationale Finanzpolitik, Steuern und föderale Finanzbeziehungen
  • Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.
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