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Steiff verliert vor EU-Gericht: Der "Knopf im Ohr" ist keine Marke


Niederlage vor EU-Gericht
Der "Knopf im Ohr" bei Steiff-Tieren ist keine Marke

Von afp, t-online
Aktualisiert am 16.01.2014Lesedauer: 2 Min.
Die Steiff-Kuscheltiere sind berühmt für ihren Knopf im Ohr und das gelbe FähnchenVergrößern des Bildes
Die Steiff-Kuscheltiere sind berühmt für ihren Knopf im Ohr und das gelbe Fähnchen (Quelle: dpa-bilder)

Der "Knopf im Ohr" gehört seit über 100 Jahren zu Steiff wie der Stern zu Mercedes Benz. Aber ist der runde Metallknopf im Ohr der Stofftiere eine Marke und damit unverwechselbar? Nein, sagt das oberste EU-Gericht in Luxemburg und verwehrt dem Unternehmen aus Giengen den Markenschutz.

Der Marke fehle es an Unterscheidungskraft, weil die Verbraucher allein an einem Knopf im Ohr mit Stofffähnchen daran nicht erkennen könnten, dass es sich um ein Stofftier von Steiff und nicht das eines anderen Herstellers handele, hieß es (Az.: T-433/12 u. T-434/12).

"Übliche Gestaltungselemente"

Nach Auffassung des Gerichts sind Knöpfe und kleine Schilder "übliche Gestaltungselemente" für Stofftiere. Da die Verbraucher aus Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Waren verschmelzen, gewöhnlich nicht auf die betriebliche Herkunft dieser Waren schließen, müssten die Anmeldemarken daher erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweichen.

Levi Strauss lässt rote Stofffähnchen schützen

Den Streit um ein anderes bekanntes Stofffähnchen, das rote an der Gesäßtasche von Levi's-Jeans, hat der Europäische Gerichtshof zugunsten des Jeansherstellers entschieden: Levi Strauss hatte zwar das Stofffähnchen ebenso wie den Schriftzug "Levi's" als Marke schützen lassen, nicht aber die Kombination aus beiden Marken, wie sie an der Seitennaht der Gesäßtasche zu sehen ist. Gleichwohl ist auch diese Kombination dem Gericht zufolge schutzwürdig.

Anlass des Urteils war die Klage von Levi Strauss gegen einen Textilhersteller, der ebenfalls rote Stofffähnchen als Zeichen verwendet hatte.

"Für Kinder ist nur das Beste gut genug!"

Das offizielle Gründungsdatum der Manufaktur Steiff ist auf das Jahr 1880 datiert. Gründerin ist Margarete Steiff, die seit ihrer Kindheit unter Kinderlähmung litt. Trotz dieses Handicaps machte sie eine Lehre zur Schneiderin und wagte den Schritt in die Selbstständigkeit. Der erste Verkaufsschlager ist das "Elefäntle". Zunächst nur auf Märkten angeboten, werden sechs Jahre später bereits über 5000 Elefanten verkauft. Ab 1892 erscheint der erste, illustrierte Steiff Katalog. Neben Elefanten gehörten auch andere Tiere dem Sortiment an. Das Motto lautete seither "Für Kinder ist nur das Beste gut genug!".

Im Jahr 1893 wird die Spielwaren-Fabrik als "Margarete Steiff, Filzspielwarenfabrik Giengen/Brenz" ins Handelsregister eingetragen.

Geburt des Teddybären

Das heute berühmteste Steiff-Kuscheltier, der Teddybär, wird jedoch erst im Jahr 1902 geboren. Unter dem Namen "Bär 55 PB" entwirft ihr Neffe Richard Steiff den weltweit ersten Plüschbären mit beweglichen Armen und Beinen. Der Durchbruch gelingt, als ein Händler aus den USA 3000 Exemplare bestellt. Insbesondere in den USA wurde er ein Verkaufsschlager, ab 1906 unter dem Namen Teddybär – benannt nach dem amerikanischen Präsidenten Theodore "Teddy" Roosevelt.

Im Jahr 1904 entsteht das für die Firma und deren Kuscheltiere berühmte Markenzeichen "Steiff - Knopf im Ohr". Damit soll die Einmaligkeit dargestellt werden und als Markenzeichen billige Kopien abwehren. Zwei Jahre später wird schließlich die Margarete Steiff GmbH gegründet und bis heute als Firmierung beibehalten. Die Gründerin starb im Jahr 1909 im Alter von 61 Jahren.

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