Mietrechte von Senioren Urteil: Hohes Alter schützt vor Mietkündigung
Hohes Alter kann vor Mietkündigung schützen. Das Berliner Landgericht hat mit einem Urteil die Rechte von Senioren gestärkt. Sie können unter speziellen Umständen auf dem Mietverhältnis bestehen.
Eine Wohnungseigentümerin wollte zwei Senioren wegen Eigenbedarfs kündigen. Die beiden 87 und 84 Jahre alten Mieter widersprachen mit Verweis auf ihr Alter, ihren Gesundheitszustand und ihre beschränkten finanziellen Mittel. Das Berliner Landgericht gab ihnen in einem Urteil vom Dienstag weitgehend recht.
Den Beklagten stehe aufgrund ihres hohen Alters ein Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu. Der Verlust der Wohnung stelle auch unabhängig von gesundheitlichen Folgen eine "Härte" für Senioren dar.
Gericht legt kein Mindestalter fest
Die Richter führten jedoch nicht aus, ab welchem Alter Mieter sich darauf berufen können. Bereits zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung 2015 seien die beiden Beklagten schließlich über 80 Jahre alt gewesen; ihr Alter sei "nach sämtlichen in Betracht zu ziehenden Beurteilungsmaßstäben hoch".
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Der Vermieter kann in einem solchen Fall demnach nur recht bekommen, wenn er bei Fortsetzung des Mietverhältnisses "besonders gewichtige persönliche oder wirtschaftliche Nachteile" geltend machen kann. Im aktuellen Fall wollte die Klägerin die Wohnung aber demnach nicht einmal ganzjährig nutzen, es sei ihr um "bloßen Komfortzuwachs und die Vermeidung unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile" gegangen.
- Nachrichtenagentur AFP
- Pressemitteilung: "Landgericht Berlin stärkt den Schutz alter Menschen vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses"