Mobilfunk, Fitnessstudios, Zeitungsabos Neues Gesetz: So sollen Sie vor Kostenfallen geschützt werden
Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht will betrügerischen Geschäftsmodellen einen Riegel vorschieben. Ein neues Gesetz soll Kunden vor Abzocke bewahren – und ihnen viele Vorteile verschaffen.
Das im März angekündigte Gesetz gegen Kostenfallen nimmt Gestalt an. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit dem Gesetzentwurf unter anderem die Laufzeit von Verträgen für Dienstleistungen wie Mobilfunk, Fitnessstudios und Zeitungsabos auf ein Jahr begrenzen, wie ihr Ministerium am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.
So sollen Sie vor Kostenfallen geschützt werden
"Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung", sagte Lambrecht dem Blatt. "Dem werden wir mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben."
Konkret geht es um Verträge, die "regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen" betreffen, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Anbieter solcher Dienstleistungen und Waren sollen dem Gesetzentwurf zufolge in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr – statt bisher zwei Jahren – anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei Monate anstatt wie bisher um zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken.
- Bundeswehr und Kitas: Das ändert sich für die Deutschen im August
- Änderungen ab September: Die neuen Regeln fürs Onlinebanking
- Nicht verlängern: So bekommen Sie einen besseren Handyvertrag
Bei Inkassokosten muss nachgearbeitet werden
Bereits im März hatte das Ministerium, damals noch unter der Leitung von Katarina Barley (SPD), ein Gesetz gegen Kostenfallen angekündigt und Eckpunkte veröffentlicht. Darunter waren neben der kürzeren Befristung von Verträgen auch
- der Schutz vor ungewollten Wechseln der Energielieferanten,
- strengere Regeln für Telefonwerbung,
- die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen,
- eine angepasste Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen und
- die Senkung von Inkassokosten.
Nach Angaben des Ministeriums sind bis auf die Regelung der Inkassokosten all diese Eckpunkte inzwischen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Bei den Inkassokosten müsse noch nachgearbeitet werden, sagte der Sprecher.
- Nachrichtenagentur dpa