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Diebstahl auf dem Campingplatz: Welche Versicherung greift?


Schutz im Urlaub
Diebstahl auf dem Campingplatz: Welche Versicherung greift?

Von dpa, sm

27.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Paar beim Camping: Damit es zu keinem bösen Erwachen im Urlaub kommt, sollte der Versicherungsschutz gecheckt werden.Vergrößern des Bildes
Paar beim Camping: Damit es zu keinem bösen Erwachen im Urlaub kommt, sollte der Versicherungsschutz gecheckt werden. (Quelle: MichaelSvoboda/getty-images-bilder)
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Das Gefühl von Freiheit und ein Hauch von Abenteuer, das reizt viele am Camping-Urlaub. Doch wenn man im Urlaub Opfer eines Diebstahls wird, geht es mit dem Abenteuer zu weit. Zum Ärger kommt womöglich noch Stress mit der Versicherung.

Ein Schreckensszenario: das Wohnmobil aufgebrochen, die Schubladen durchwühlt, die Wertsachen gestohlen. Besteht Versicherungsschutz? Ja und nein. Die eigenen Habseligkeiten und Hausratsgegenstände können auch im Campingurlaub versichert sein. Das gilt aber nur, wenn eine private Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Es gibt aber auch weitere Einschränkungen.

Wie sind meine Sachen im Campingurlaub geschützt?

Jede Hausratversicherung beinhaltet eine sogenannte Außenversicherung. Diese bewirkt, dass Hausratsgegenstände gegen die klassischen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert sind – zumindest, wenn sich die Sachen nur vorübergehend außerhalb des eigentlichen Versicherungsortes befinden.

Zu beachten ist allerdings, dass bei einem Einbruch in ein Campingmobil und dem Diebstahl von Gegenständen kein Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung vorliegt. Der Markt bietet auch deswegen sogenannte Inhaltsversicherungen oder auch Campingversicherungen an.

Hier sollte sich jeder Verbraucher allerdings gut informieren, welche Risiken konkret versichert sind und ob spezielle Ausschlüsse vorhanden sind. Versicherungsschutz besteht hier meist gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung, unter anderem durch Brand, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl und Raub.

Was muss ich bei der Außenversicherung beachten?

Der Außenversicherungsschutz ist zeitlich begrenzt. Das heißt, er greift nur bei Sachen, die sich vorübergehend, in der Regel nicht länger als drei Monate, außerhalb des eigentlichen Versicherungsorts befinden. Die Höhe der Entschädigung ist meist auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Bei bestimmten Risiken – zum Beispiel Sturm und Hagel – können in der Außenversicherung weitere Einschränkungen gelten.

Was ist mit Wertsachen?

Für Wertsachen gelten in Hausratversicherungen Begrenzungen in der Höhe des versicherten Wertes. Außerdem ist die beschriebene Besonderheit zum Einbruchdiebstahl beim Camping zu beachten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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