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Vergleichsbeitrag wichtig: Sonderkündigungsrecht auch bei scheinbar sinkendem Beitrag


Vergleichsbeitrag beachten
Sonderkündigungsrecht auch bei scheinbar sinkendem Beitrag

Von t-online
30.11.2016Lesedauer: 2 Min.
Der 30. November ist nicht das Ende aller Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung.Vergrößern des Bildes
Der 30. November ist nicht das Ende aller Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung. (Quelle: dpa-bilder)
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Eigentlich ist der Zug für die Kündigung der Kfz-Versicherung so gut wie abgefahren: Für die allermeisten Versicherten endet die Frist mit dem 30. November. Doch es gibt Ausnahmen.

Grundsätzlich gilt: Autobesitzer können ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember kündigen, denn das ist das übliche Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist dafür endet am 30. November. Regulär beendet werden kann jeder Vertrag, egal, ob er im Folgejahr günstiger oder teurer wird.

Wenn der Vertrag teurer werden soll, hat der Kunde aber ein Sonderkündigungsrecht. Dafür gilt eine vierwöchige Frist nach Zugang der neuen Beitragsrechnung, aus der sich die Preiserhöhung ergibt. Verschicken die Versicherer diese Informationen so, dass die Kündigungsfrist über den 30. November hinaus dauert, kann somit auch noch im Dezember zu Ende Januar gekündigt werden.

Erhöhung nicht immer transparent

Manchmal ist aber gar nicht auf den ersten Blick klar, ob der Vertrag günstiger oder teurer wird. Das kann zum Beispiel passieren, wenn sich die Regional- oder Typklasse des Autos ändert. Außerdem rutscht der Fahrer meist zum Jahreswechsel in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse, was eine Beitragserhöhung ebenfalls ausgleichen oder verdecken kann.

Versicherte sollten deshalb auf den Vergleichsbeitrag schauen, der auf der Beitragsrechnung angegeben ist. "Ist dieser niedriger als der Beitrag für das kommende Jahr, können Autofahrer noch kündigen - egal, ob die jährlichen Kosten gesunken sind", erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.

Der Vergleichsbeitrag zeigt nämlich an, wie teuer die Versicherung wäre, wenn der Versicherer den Beitrag nicht erhöht hätte. Verivox bemängelt, dass nicht alle Versicherer dies transparent darstellen und auf das Kündigungs- oder Sonderkündigungsrecht hinweisen. Manchmal müssten sich die Kunden die Zahlen von zwei unterschiedlichen Seiten ihrer Rechnung zusammensuchen, heißt es.

Das Sonderkündigungsrecht besteht übrigens nicht nur bei Erhöhungen der Kfz-Haftpflicht, sondern ebenso, wenn die Kaskobeiträge teurer werden.

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