Freiwillige Abgabe Wie Sie mit einer Steuererklärung Ihre Grundrente erhöhen
Mit der Grundrente bekommen langjährig Versicherte einen Aufschlag auf kleine Renten. Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt unter Umständen mehr Geld. Wie geht das?
Wer lange Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, hat Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Wie hoch der ausfällt, hängt davon ab, wie viel Einkommen angerechnet wird. Je weniger, desto höher die Grundrente.
Es kann daher sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, auch wenn Sie das gar nicht müssen. Denn darin können Sie verschiedene Kosten geltend machen, die Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern. Tun Sie das nicht, zieht die Rentenversicherung die Einnahmen heran, die ihr bekannt sind und zieht davon Pauschalen ab. So kommt sie unter Umständen zu einem höheren – und damit für Sie nachteiligen – Ergebnis.
Wann die Steuererklärung Grundrentnern Vorteile bringt
"Die Abgabe von Steuererklärungen ist keine Voraussetzung für den Erhalt von Grundrente", erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. "Sie kann aber vorteilhaft sein."
Insbesondere der Abzug von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben, aber auch Krankheitskosten oder Kosten des Pflegeheims, deren Abzug als außergewöhnliche Belastungen möglich ist, reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensanrechnung auf die Grundrente.
- Steuern zahlen: Diese Ausgaben können Sie als Rentner absetzen
- Steuererklärung: Diese neuen Anlagen sollten Rentner kennen
Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist vier Jahre rückwirkend möglich. Für das Steuerjahr 2017 läuft die Frist also zum Jahresende 2021 endgültig ab. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnt sich beispielsweise bei hohen Werbungskosten oder anderen steuermindernden Aufwendungen. Lesen Sie hier, wie Sie als Rentner von Werbungskosten profitieren.
Wer seinen Grundrentenbescheid schon bekommen hat, kann nur innerhalb einer Frist von einem Monat einen Widerspruch einlegen. Ist diese Frist verstrichen, ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen, denn die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch alle Bestandsrenten. Ergibt sich ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag, erhalten Sie diesen rückwirkend zum Jahresanfang ausbezahlt.
- Eigene Recherche
- Nachrichtenagentur dpa-tmn