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Steuererklärung 2020 für Rentner: Das sind die drei neuen Anlagen


R-AUS, R-AV und b-AV
Steuererklärung für Rentner: Diese neuen Anlagen sollten Sie kennen

Von t-online, cho

Aktualisiert am 08.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Seniorin ordnet Papiere (Symbolbild): Seit diesem Jahr gibt es bis zu drei Anlagen für Rentner.Vergrößern des Bildes
Eine Seniorin ordnet Papiere (Symbolbild): Seit diesem Jahr gibt es bis zu drei Anlagen für Rentner. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)

Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Neben der klassischen Anlage R gibt es dafür nun noch drei weitere. Wir zeigen Ihnen, was hinein gehört.

Inhaltsverzeichnis

Für die Steuererklärung 2020 gibt es für Rentner nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Anlagen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Wir fassen zusammen, wofür Sie die neuen Anlagen R-AUS, R-AV und b-AV brauchen.

R-AUS

Diese Anlage müssen Sie ausfüllen, wenn Sie eine Rente und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Rentenverträgen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen erhalten.

Nur so erfährt die deutsche Finanzverwaltung überhaupt davon, dass Sie Bezüge aus dem Ausland bekommen haben. Denn anders als die deutsche Rentenversicherung übermitteln die ausländischen Einrichtungen keine elektronischen Daten.

R-AV und b-AV

Hier tragen Sie Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen (R-AV) und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung (b-AV) ein. Dazu zählt zum Beispiel die Rente aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung.

Bisher waren diese Leistungen in der Anlage R aufgelistet, wo Sie Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen mussten.

Anlage R

Die klassische – und jetzt entschlackte – Anlage R benötigen Sie, wenn Sie eine Rente aus dem Inland erhalten, die nicht der Arbeitgeber zahlt. Dort geben Sie beispielsweise die Höhe der Rente an und seit wann Sie diese beziehen.

Auch Ihre Werbungskosten tragen Sie dort ein. Das Finanzamt gewährt Ihnen dafür bereits automatisch eine Pauschale von 102 Euro. Alles, was diesen Betrag übersteigt, mindert Ihre Steuerlast zusätzlich.

In diesem Jahr sind Sie aber erstmals nicht verpflichtet, die Daten in die Anlage R einzutragen. Denn die Rentenversicherung übermittelt sie jetzt automatisch an das Finanzamt.

Welche Daten genau gemeldet werden, können Sie der sogenannten Rentenbezugsmitteilung entnehmen. Diese sollte Ihnen bereits zugeschickt worden sein, sofern Sie sie schon einmal beantragt haben. Ist das noch nie geschehen, können Sie sie hier anfordern.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mitteilung Vereinigte Lohnsteuerhilfe
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