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Solidaritätszuschlag 2020: Gericht trifft wichtige Entscheidung


Gericht hat entschieden
Solidaritätszuschlag muss 2020 noch gezahlt werden

Von dpa-afx
29.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Solidaritätszuschlag auf einem Steuerschreiben (Symbolbild): Der Soli für 2020 ist noch rechtens.Vergrößern des Bildes
Solidaritätszuschlag auf einem Steuerschreiben (Symbolbild): Der Soli für 2020 ist noch rechtens. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)
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Auch wenn der Soli für viele Steuerzahler bald ausgedient hat: Dieses Jahr kommen sie ums Zahlen noch nicht herum. Das hat das Nürnberger Finanzgericht nun entschieden.

Ab 2021 müssen viele Menschen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen – für 2020 aber sehr wohl noch. Das hat das Finanzgericht in Nürnberg im Fall eines selbstständigen Ehepaars aus Bayern entschieden.

Die beiden hatten gegen die Vorauszahlung des Solis für dieses Jahr geklagt, weil sie das für verfassungswidrig halten. Die Kläger können gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof einlegen.

Soli: Ab 2021 zahlen ihn nur noch Spitzenverdiener

Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Musterklage. Er sieht mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 keine Rechtfertigung mehr für den Solidaritätszuschlag, der vor allem als Aufbauhilfe für Ostdeutschland dienen sollte. Ab 2021 sollen diesen nur noch Spitzenverdiener zahlen müssen. Die Teil-Abschaffung steht jedoch in der Kritik.

Das Finanzgericht folgte dem Argument der Kläger jedoch nicht. Es entschied sich dagegen, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dennoch gab das Gericht den Klägern teilweise Recht – wegen eines Rechenfehlers des Finanzamtes, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Dieses hatte die ab 2021 geltende Änderung nicht berücksichtigt, als es die Höhe der Vorauszahlung des Ehepaars festlegte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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