Steuererklärung Die Zinsabschlagsteuer galt bis Ende 2008
Was ist unter dem Begriff der Zinsabschlagsteuer zu verstehen? Wer zahlt die Zinsabschlagsteuer und unter welchen Umständen? Wie berechnet sich diese und wann gilt die Zinsabschlagsteuer? Hier finden Sie Antworten auf die Fragen.
Zinsabschlagsteuer bis Ende 2008
Die Zinsabschlagsteuer wurde zum 1. Januar 2009 abgeschafft und existiert in ihrer damaligen Ausprägung heute nicht mehr. Die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragsteuer genannt, hat die Zinsabschlagsteuer ersetzt. Die Zinsabschlagsteuer galt für Zinsen, Dividenden und andere Erträge, die aus Kapitalanlagen generiert wurden. Zusätzlich fand sie bei sogenannten Tafelgeschäften Anwendung. Für die Zinsen aus Kapitalanlagen waren 30 Prozent Zinsabschlagsteuer zu zahlen, für Tafelgeschäfte 35 Prozent und für ausgeschüttete Dividenden 20 Prozent.
Die Kapitalertragsteuer hat die Zinsabschlagsteuer abgelöst
Inzwischen gilt die Kapitalertragsteuer und zu zahlen sind pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Eine Unterscheidung zwischen Dividenden und Zinsen findet nicht mehr statt. Die Zinsabschlagsteuer galt von 1993 bis 2009. Die Kreditinstitute behielten die jeweiligen Beträge ein und führten diese direkt an das Finanzamt ab. In der Einkommensteuererklärung wurde die Zahlung verrechnet und wie eine Vorauszahlung behandelt.
Auch die Kapitalertragsteuer ist eine Quellsteuer
Wie zuvor bei der Zinsabschlagsteuer behalten die Banken heute die Kapitalertragsteuer ein und führen diese direkt an das Finanzamt ab. Die Kapitalertragsteuer tritt erst in Kraft, wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Der Sparer-Pauschbetrag
Sie müssen Ihre Kapitalerträge erst bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags versteuern. Dieser liegt bei 801 Euro, bei Ehepartnern sind es 1.602 Euro. Zu Zeiten der Zinsabschlagsteuer nannte sich dieser Freibetrag Sparerfreibetrag. Damals betrug dieser 750 Euro, bei Ehepartnern 1500 Euro. Zu der Summe kamen weitere 51 Euro Werbungskostenpauschale hinzu, sodass der Freibetrag bereits vor 2009 derselbe gewesen ist. Neu ist die Pauschalisierung der Kapitalerträge, was die Versteuerung vereinfacht. Die Kapitalertragsteuer ist gleichbedeutend mit der Abgeltungssteuer.