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Sparerpauschbetrag gestiegen: Muss ich den Freistellungsauftrag ändern?


1.000 statt 801 Euro
Freibetrag gestiegen – müssen Sparer jetzt aktiv werden?

Von dpa, cho

11.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Euroscheine liegen auf einem Laptop (Symbolbild): Kapitalerträge erwirtschaftet? 2023 bleibt davon mehr übrig. Dank des gestiegenen Sparerpauschbetrags.Vergrößern des Bildes
Euroscheine liegen auf einem Laptop (Symbolbild): Kapitalerträge erwirtschaftet? 2023 bleibt davon mehr übrig. Dank des gestiegenen Sparerpauschbetrags. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Seit 2023 müssen Sparer einen geringeren Teil ihrer Kapitalerträge versteuern. Wir erklären, was das für Ihren Freistellungsauftrag bedeutet.

Wer 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss weniger davon versteuern als noch im vergangenen Jahr. Der Grund: Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurden auch die Sparerpauschbeträge angehoben.

Sie liegen jetzt bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Bislang waren es 801 beziehungsweise 1.602 Euro. Warum die Erhöhung für Sparer dennoch ernüchternd ist, lesen Sie hier.

Für Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, die über diese Beträge hinausgehen, sind weiterhin 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen (mehr dazu hier). Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Die Abgaben führen Banken direkt an die Finanzämter ab, sofern ihnen kein Freistellungsauftrag ihrer Kunden vorliegt.

Muss ich den Freistellungsauftrag ändern?

Wer seiner Bank bereits einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss wegen der gestiegenen Pauschbeträge nicht aktiv werden. "Bestehende Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Haben Sie also beispielsweise Ihren gesamten bisherigen Sparerpauschbetrag von 801 Euro per Freistellungsauftrag bei einer Bank genutzt, hat sich dieser zum 1. Januar 2023 von selbst auf 1.000 Euro erhöht. Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag hingegen auf mehrere Banken aufgeteilt, steigt der jeweilige Betrag um 24,844 Prozent.

Haben Sie noch keinen Freistellungsauftrag erteilt, können Sie das mit einem amtlich vorgeschriebenen Muster nachholen. Bei vielen Banken geht das digital oder im Online-Banking. Mehr dazu lesen Sie hier.

Zu viel Steuern gezahlt? Steuererklärung regelt das

Grundsätzlich dürfen die Sparerpauschbeträge auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden, den Höchstbetrag aber nicht überschreiten.

Wer vergessen hat, seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich zu viel gezahlte Steuern auch über die Steuererklärung zurückholen. Dazu benötigt es die Anlage KAP, die mit den Werten aus der Jahressteuerbescheinigung des jeweiligen Finanzinstituts befüllt werden muss.

Wessen persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, muss auch Kapitalerträge nur mit dem geringeren Steuersatz versteuern. Zu viel gezahlte Steuern können auch in diesem Fall über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden, rät Karbe-Geßler.

Verwendete Quellen
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