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Insolvenz anmelden: Wie beantrage ich eine Privatinsolvenz?


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Endlich schuldenfrei
Wie melde ich eine Privatinsolvenz an?


Aktualisiert am 21.03.2021Lesedauer: 4 Min.
Antrag auf Privatinsolvenz (Symbolbild): Eine Privatinsolvenz anzumelden, ist sehr komplex. Anwälte oder Schuldnerberatungsstellen helfen.Vergrößern des Bildes
Antrag auf Privatinsolvenz (Symbolbild): Eine Privatinsolvenz anzumelden, ist sehr komplex. Anwälte oder Schuldnerberatungsstellen helfen. (Quelle: suedraumfoto/imago-images-bilder)
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Eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist eine schwierige Entscheidung. Am Ende steht aber ein Schuldenschnitt. Wie Sie das Verfahren beantragen.

Läuft es einmal nicht rund im Leben, und die Schulden häufen sich an, können Sie in die Privatinsolvenz gehen. Was für viele wie eine Niederlage klingen mag, hat ein wichtiges Ziel: Am Ende der Privatinsolvenz sind Sie schuldenfrei – und können finanziell neu starten.

Doch wie beantrage ich die Privatinsolvenz? Welche Voraussetzungen sind dafür überhaupt notwendig? Und wie lange dauert das Insolvenzverfahren? t-online gibt Ihnen einen Überblick.

Was heißt Privatinsolvenz genau?

Wer mit seinem Einkommen und seinem Vermögen nicht mehr seine Ausgaben decken kann, gilt als überschuldet. In diesem Fall können Sie in der Regel eine Privatinsolvenz anmelden, auch Verbraucherinsolvenz genannt.

Diese soll auf der einen Seite dafür sorgen, dass Ihre Gläubiger einen Teil der Forderungen zurückerhalten. Auf der anderen Seite sollen Sie Ihre Schulden loswerden – und finanziell neu starten können. Denn am Ende einer Verbraucherinsolvenz steht eine Restschuldbefreiung, bei der Ihre restlichen Schulden getilgt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Privatinsolvenz?

Um eine Privatinsolvenz beantragen zu können, gilt: Sie dürfen nicht selbstständig arbeiten – Freiberufler können keine Privatinsolvenz anmelden. Allerdings ist ein festes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis keine Voraussetzung für einen Insolvenzantrag. Somit können auch Bezieher von Arbeitslosengeld I und II einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.

Außerdem müssen Verbraucher für eine Privatinsolvenz zahlungsunfähig sein, also die fälligen Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Bevor Sie den Antrag auf Privatinsolvenz stellen können, müssen Sie außerdem versucht haben, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen (siehe unten).

Die Privatinsolvenz beantragen

Zuerst wird ein Antrag auf Privatinsolvenz ausgefüllt und beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Darin müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden. Berufstätige müssen zudem Angaben zum Arbeitgeber und zu ihrem Einkommen machen.

Gut zu wissen: Das Insolvenzgericht ist am Amtsgericht angesiedelt. Sie müssen den Antrag bei Ihrem zuständigen Gericht stellen – also dem, das für den Bezirk verantwortlich ist, in dem Sie wohnen.

Welche genauen Unterlagen für den Antrag nötig sind, lesen Sie weiter unten. Bevor Sie den Antrag auf Privatinsolvenz ohnehin stellen können, müssen Sie versucht haben, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt, einen Schuldnerberater oder einen Steuerberater.

Bei diesem Einigungsversuch wird Ihre finanzielle Situation genau geprüft – und untersucht, ob Sie als Schuldner überhaupt die Zahlungen leisten können. Dazu wird ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan erstellt. Scheitert die außergerichtliche Einigung, muss Ihr Anwalt oder Schuldnerberater das schriftlich bestätigen. Mit diesem Schreiben können Sie eine Privatinsolvenz anmelden (siehe unten).

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Privatinsolvenz?

Mit dem "Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens" müssen Sie zudem folgende Unterlagen einreichen:

  • Personalbogen (Angaben zu Ihrer Person)
  • Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (unterzeichnet von Schuldnerberatungsstelle o.Ä., siehe oben)
  • Schuldenbereinigungsplan (siehe oben)
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Abtretungserklärung (Einverständnis, dass Einkommen bis zum Existenzminimum zur Tilgung der Schulden verwendet wird)
  • Vermögensübersicht (Zusammenfassung des Vermögensverzeichnisses)
  • Vermögensverzeichnis (komplette Aufstellung aller Einkommen und Vermögen)
  • Gläubigerverzeichnis (komplette Aufstellung aller Forderungen gegen den Schuldner)
  • Erklärung auf Vollständigkeit der Angaben

Wichtig: Betroffene müssen während der Laufzeit der Insolvenz den Teil ihres Einkommens abgeben, der über das Existenzminimum hinausgeht. Besitztümer, sofern sie nicht lebensnotwendig sind, werden gepfändet.

Nutzen Sie für den Insolvenzantrag die entsprechenden Formulare, die Sie bei Ihrem Amtsgericht erhalten. Da der Antrag auf die Privatinsolvenz sehr komplex ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser kostet Sie jedoch etwas. Schuldnerberatungsstellen hingegen nehmen nichts für ihre Arbeit – hier sind die Wartezeiten aber oftmals sehr lange.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Die Verbraucherinsolvenz dauert drei Jahre – für alle, die den Antrag auf Privatinsolvenz nach dem 1. Oktober 2020 stellen. Früher dauerte die Privatinsolvenz sechs Jahre. In bestimmten Fällen konnten Schuldner das Privatinsolvenzverfahren verkürzen, auf drei oder fünf Jahre.

Beachten Sie: Zu dieser Zeit zählt nicht die Vorbereitung des Privatinsolvenzverfahrens, also etwa Gespräche mit Schuldnerberatungsstellen oder einem Fachanwalt.

Bevor das reguläre Privatinsolvenzverfahren startet, versucht das Gericht in der Regel auf Basis des erstellten Schuldenbereinigungsplans (siehe oben) eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert auch dieser zweite Einigungsversuch, eröffnet das Insolvenzgericht das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren.

Ein Treuhänder wird bestimmt, der die sogenannte Insolvenzmasse an die Schuldner verteilt. Die Insolvenzmasse ist all das Vermögen und Einkommen, das an die Schuldner ausgezahlt werden kann.

Die Wohlverhaltensphase ist ganz entscheidend

Anschließend beginnt die Wohlverhaltensphase: In dieser Phase zahlt der Treuhänder anhand der festgelegten Verteilung das Geld des Schuldners an die Gläubiger aus.

Der Schuldner muss sich in dieser Zeit an bestimmte Regeln halten und muss zeigen, dass er an einer Entschuldung wirklich interessiert ist. Sprich: Er sollte etwa einem Beruf nachgehen oder zumindest versuchen, einen Job zu finden.

Wenn die Wohlverhaltensphase ohne Probleme lief und sich der Schuldner regeltreu verhielt, erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Der Schuldner wird von seinen restlichen Schulden befreit.

Wichtig: Nicht alle Schulden entfallen durch die Restschuldbefreiung – etwa Geldstrafen muss der Schuldner noch abbezahlen.

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Im Zuge des Insolvenzverfahrens und der Schuldenbereinigung entstehen Kosten, die von den Schuldnern getragen werden müssen. Außerdem können Kosten für einen Anwalt hinzukommen.

Die Gesamtkosten der Privatinsolvenz entstehen beim Gericht und beim Treuhänder und können in bestimmten Fällen in Raten abbezahlt werden. Am Ende der Insolvenz kommen noch Verfahrenskosten hinzu, die der Schuldner ebenfalls per Ratenzahlung tilgen kann.

Wie hoch die Kosten im Einzelfall sind, hängt von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Schuldensumme ab. Es handelt sich dabei meist um überschaubare Beträge, die einen schuldenfreien Neustart ermöglichen sollen.

Gut zu wissen: Betroffene, die über nachweislich kein oder ein sehr geringes Einkommen verfügen, können Antrag auf Beratungshilfe beim Gericht einreichen. Die Beratungshilfe deckt alle Kosten, die bei einer Privatinsolvenz entstehen. Allerdings bieten immer weniger Insolvenzgerichte einen Beratungsschein an.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • schuldnerberatung.de
  • anwalt-kg.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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