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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Grundrente Werden Freiwilligenbeiträge so behandelt wie Pflichtbeiträge?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute zur Grundrente: Werden Freiwilligen- und Pflichtbeiträge gleich behandelt?
"Nein, freiwillige Beiträge zählen nicht zu den Grundrentenzeiten", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online. "Einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Sie nur erhalten, wenn sogenannte Grundrentenzeiten im Umfang von mindestens 33 Jahren, besser aber 35 Jahren vorliegen", erklärt er weiter. Zu den Grundrentenzeiten zählen unter anderem Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen, Wehrdienst oder Zivildienst, Kindererziehungszeiten und auch Zeiten, in denen Sie einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig gepflegt haben.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
- Gespräch mit Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung