Rentenfrage Wie genau kann die Schulzeit für die Rente zählen?

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Unter welchen Bedingungen können Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr für die Rente angerechnet werden?
Ab dem 17. Lebensjahr können Schul- und Studienzeiten für maximal acht Jahre bei der Rente berücksichtigt werden (mehr dazu lesen Sie hier). Hierzu gehört auch ein Fachschulstudium, sofern es mindestens sechs Monate oder 600 Unterrichtsstunden dauerte, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
"Für die Anerkennung als Anrechnungszeit müssen Sie Nachweise über den Beginn, die Dauer und über den Abschluss oder die Beendigung an den zuständigen Rententräger senden", so die Expertin weiter.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rundum Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Dazu gehören beispielsweise Schul- und Abgangszeugnisse, Studienbücher, Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen sowie Diplom-, Bachelor- und Masterurkunden, so Sennewald. "Die Zeiten sind dann in Ihrem Versicherungskonto hinterlegt und werden bei jeder neuen Renteninformation oder Rentenauskunft berücksichtigt."
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Gundula Sennewald