Ferienzeit Wohnung nicht ohne Erlaubnis an Touristen vermieten
Von dpa
04.08.2021Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Grundsätzlich gilt: Wer seine Wohnung untervermieten will, muss den Vermieter um Erlaubnis bitten. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung an Touristen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Fragen Mieterinnen und Mieter nicht, riskieren sie die fristlose Kündigung.
So entschied etwa das Landgericht Berlin, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein Zimmer der Wohnung trotz vorheriger Abmahnung an Reisende vermietet wird (Az.: 63 S 309/19).
Eine Ausnahme gib es aber: Die Erlaubnis zur Untervermietung wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
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