Auf ein Kreuzchen achten Kaffeefahrten: Der Trick bei den Reiseangeboten

Ein Ausflug ganz umsonst? Wer kann einem solchen Angebot schon widerstehen? Doch Vorsicht: Werden auf dem Ausflug auch Reisen angeboten, sollte man genau prüfen, was man unterschreibt.
Die Einladung kommt mit der Post: Ein Halbtagesausflug mit gratis Frühstück, tollen Erlebnissen, guter Unterhaltung für 0 Euro. Einzige Bedingung: Die Teilnehmer müssen an einer Informationsveranstaltung teilnehmen. Doch genau hier lauern Fallen, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Auf der Veranstaltung in einem Gasthaus werden kostenpflichtige Reisen angeboten. Beworben werden sie unter anderem mit einem günstigen Preis. Das 14-tägige Widerrufsrecht schafft zusätzlich Vertrauen. Die Kaution in Höhe von 90 Euro ist sofort fällig.
Der Haken: Auf der Anmeldung für die Reise wurde sowohl "gebucht in der Filiale" als auch "gebucht nicht in der Filiale" angekreuzt. Das kann einen späteren Widerruf erschweren, wie die Praxis zeigt.
Anbieter verweigert den Widerruf
Denn das 14-tägige Widerrufsrecht gilt bei Verbraucherverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Der Anbieter verweist in seiner Antwort auf das Widerrufsschreiben der Verbraucher deshalb darauf, dass die konkrete Reise in der Filiale gebucht wurde. Daher bestünde kein Widerrufsrecht.
Betroffene sollten sich aber nicht abwimmeln lassen, raten die Verbraucherschützer. Denn ein Gasthaus gelte nicht als Filiale. Daher haben Kunden das Recht, die Reise innerhalb von 14 Tagen zu stornieren.
Wichtige Tipps: So erkennen Sie einen sicheren Reisebus
Auch die Kaution kann zurück verlangt werden. Allerdings ist es hier nach Angaben der Verbraucherzentrale oft schwierig, an das Geld zu kommen. Wurde mit Bargeld bezahlt, ist das Geld meist verloren. Bei Kartenzahlung kann ein Gespräch mit der Bank unter Umständen helfen.
- Nachrichtenagentur dpa