Beitragszeiten anrechnen lassen Kindererziehung kann die Höhe der Rente beeinflussen

Für die Erziehung eines Kindes können Eltern Beitragszeiten bei der Rentenversicherung gutgeschrieben bekommen. Bis zu drei Jahre sind möglich. Welche Bedingungen gelten.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung können Eltern bis zu drei Jahre Beitragszeiten gutgeschrieben bekommen, darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Für die Berechnung der Rente spielt aber auch die Zeit bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres eines Kindes eine Rolle.
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Diese Berücksichtigungszeiten wirken sich indirekt positiv auf den Rentenanspruch aus. Eltern können damit Lücken in ihrer Versicherungsbiografie schließen und eine zeitgleich versicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen der Rentenberechnung besser bewertet bekommen.
Teilzeitarbeit kann um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden
Die Anrechnung lohnt sich durchaus: Die Anwartschaft aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann bei einem geringen Verdienst, zum Beispiel wegen Teilzeitarbeit, um bis zu 50 Prozent wegen zeitgleicher Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet werden.
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Der Verdienst wird höchstens bis zum Durchschnittsentgelt aufgestockt. Dieses beträgt 2019 rund 38.900 Euro. Damit es bei der späteren Rente berücksichtigt werden kann, müssen Versicherte insgesamt 25 Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Außerdem muss das Kind für die Berücksichtigung das dritte Lebensjahr vollendet haben.
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Ein Beispiel für die Berechnung
Emma ist drei Jahre alt. Ihre Mutter erzieht sie und arbeitet nebenbei. Sie verdient im Jahr 24.000 Euro. Bei der späteren Rentenberechnung wird ihr Entgelt um 50 Prozent aufgewertet, da sie bis dahin 25 Versicherungsjahre zurückgelegt hat. Dadurch wird die Mutter so gestellt, als hätte sie 36.000 Euro verdient. Durch diese Aufstockung wird sich ihre Rente nach derzeitigen Werten um rund 10 Euro pro Monat erhöhen.
- Nachrichtenagentur dpa