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Teilzeitarbeit: Definition, Gehalt, Pflichten & Rechte


Arbeitszeit reduzieren
Vom Vollzeit- zum Teilzeitjob: So funktioniert es

Von dpa, cho

Aktualisiert am 28.11.2024 - 18:24 UhrLesedauer: 6 Min.
Ein Mann verlässt das Büro mit seinem Fahrrad (Symbolbild): Wer Teilzeit arbeitet, hat früher Feierabend – und Zeit für andere Dinge im Leben.Vergrößern des Bildes
Ein Mann verlässt das Büro mit seinem Fahrrad (Symbolbild): Wer Teilzeit arbeitet, hat früher Feierabend – und Zeit für andere Dinge im Leben. (Quelle: sanjeri/getty-images-bilder)

Der Wechsel in Teilzeit hilft, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Das sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten.

Nach Hause gehen, wenn andere noch weiterarbeiten: Ein Teilzeitjob ist für viele ein guter Kompromiss, wenn die Arbeit nicht der Mittelpunkt des Lebens sein soll, oder andere Pflichten es schlicht unmöglich machen, 40 Stunden die Woche zu arbeiten. Doch darf eigentlich jeder seine Arbeitszeit reduzieren?

Wir erklären, wer laut Gesetz Anspruch auf einen Wechsel in Teilzeit hat, welche Auswirkungen das auf Ihr Gehalt und Ihren Urlaub hat, was Sie beim Antrag beachten sollten und wie Sie von Teilzeit wieder zurück zur Vollzeit kommen.

Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Ja, Arbeitgeber dürfen den Antrag nur selten ablehnen. Der Anspruch des Beschäftigten auf einen Wechsel von Voll- auf Teilzeit ist im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben, kurz: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Auf die Verringerung der Arbeitszeit wird in § 8 näher eingegangen. Hier heißt es: "Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird." Zudem müssen in dem Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter tätig sein.

Allerdings ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht festgelegt, dass ein Teilzeitanspruch auf genau dieselbe Stelle besteht. Der Arbeitnehmer kann zwar den Anspruch anmelden, aber die Wahrscheinlichkeit, dass das klappt, ist eher gering.

Haben Sie zudem schon einmal Ihre Arbeitszeit reduziert, können Sie erst nach Ablauf von zwei Jahren wieder verlangen, noch weniger zu arbeiten. Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitgeber einen Wechsel in Teilzeitarbeit schon einmal aus betrieblichen Gründen wirksam abgelehnt hat.

Habe ich einen Anspruch auf Brückenteilzeit?

Ja, unter zwei Voraussetzungen. Sie müssen bereits länger als sechs Monate für das Unternehmen arbeiten und Ihr Arbeitgeber muss mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen. Ist beides der Fall, können Sie mit Brückenteilzeit Ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren – und anschließend wieder zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.

Wie beantrage ich Teilzeit und Brückenteilzeit?

Sie müssen einen Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn abgeben. Eine bestimmte Form ist dabei zwar nicht vorgeschrieben, der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds empfiehlt aber, den Antrag immer schriftlich einzureichen. So gibt es im Streitfall Beweise. Seit dem 1. Januar 2020 reicht auch eine E-Mail.

Im Antrag sollte stehen, wie Sie sich die geplante Teilzeit genau vorstellen – also wie viele Stunden Sie wann arbeiten möchten und wann nicht. Geben Sie das nicht an, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach eigenen Wünschen verteilen.

Beantragen Sie Brückenteilzeit, müssen Sie den Zeitraum angeben, während dem Sie weniger arbeiten wollen. Dabei gilt: Der Zeitraum muss mindestens ein Jahr betragen, darf aber nicht länger als fünf Jahre sein. Einen Grund für Ihren Wunsch nach Teilzeit müssen Sie übrigens nicht angeben, auch wenn es natürlich nicht schadet.

Der Chef hat nun bis einen Monat vor dem gewünschten Termin Zeit, den Antrag abzulehnen. Verpasst er diese Frist, reduziert sich Ihre Arbeitszeit automatisch um den gewünschten Umfang.

Wie ändert sich mein Gehalt in Teilzeit?

Grundsätzlich gilt: Wer weniger arbeitet, verdient auch weniger. Es ist jedoch nicht so, dass netto nur noch halb so viel auf Ihrem Konto ankommt, wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte senken.

Wie sich Teilzeitarbeit auf Ihren Lohn auswirkt, können Sie mit dem Teilzeitrechner des Bundesarbeitsministeriums überprüfen. Er zeigt Ihnen, wie sich Ihr Nettogehalt verändert und wie Sie Ihren Stundenlohn bei Teilzeit verbessern können. Allerdings dient der Rechner nur zur Orientierung und kann nicht alle Spezialfälle berücksichtigen wie zum Beispiel Mini- oder Midi-Jobs. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gut zu wissen: Weil Arbeitnehmer in Teilzeit nicht benachteiligt werden dürfen, kann Ihr Arbeitgeber das Gehalt nur entsprechend der geringeren Arbeitszeit reduzieren, nicht aber am Stundenlohn drehen. Gleiches gilt für Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Wie ändert sich meine Rente durch Teilzeit?

Wenn Sie als Teilzeitkraft weniger verdienen, zahlen Sie automatisch weniger Geld in die gesetzliche Rente ein. Was das für Ihren Rentenanspruch im Alter bedeutet, sollten Sie daher am besten vor einem Wechsel in Teilzeit mit der Rentenversicherung klären.

Grundsätzlich erhalten Sie für Ihre Arbeit sogenannte Entgeltpunkte. Einen Entgeltpunkt im Jahr erhalten Sie, wenn Sie genauso viel verdienen wie der Durchschnitt aller Sozialversicherten. Verdienen Sie mehr oder weniger, erhalten Sie anteilig mehr oder weniger Punkte. Für Teilzeitkräfte springt so in der Regel eine vergleichsweise geringe Rente heraus.

Wie hoch sie genau ausfällt, können Sie mithilfe des Rechners der Deutschen Rentenversicherung bestimmen. Diesen finden Sie hier. Von der Bruttorente müssen Sie noch Beiträge zur Krankenversicherung oder möglicherweise Steuern abziehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie ändert sich mein Urlaub in Teilzeit?

Wie viele Urlaubstage Teilzeitkräften zustehen, hängt davon ab, an wie vielen Tagen in der Woche sie arbeiten.

  • Beispiel 1: Nehmen wir an, Ihre Wochenarbeitszeit beträgt 20 Stunden, verteilt auf fünf Tage à vier Stunden. Nehmen wir weiter an, Vollzeitkräften stehen 30 Urlaubstage zu. Dann gilt das Gleiche auch für Sie. Das klingt nur auf den ersten Blick ungerecht: Denn Ihre Urlaubstage sind sozusagen nur die Hälfte wert – schließlich wäre die eine Hälfte des Urlaubstags für Sie ohnehin schon frei gewesen.
  • Beispiel 2: Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre 20 Stunden pro Woche auf vier Tage à fünf Stunden aufteilen. Dann stehen Ihnen nur 24 Urlaubstage zu, wenn Vollzeitkräfte 30 Urlaubstage haben (30 x 4 / 5 = 24). Klingt jetzt unfair für Sie? Ist es aber nicht: Denn für eine Woche Urlaub müssen Sie nur vier Tage Urlaub nehmen, Ihre Kollegen aber fünf. Denn den fünften Tag haben Teilzeitkräfte ohnehin schon frei.

Was tun, wenn der Chef Teilzeit ablehnt?

Einfach ablehnen kann der Arbeitgeber den Antrag in der Regel nicht, dafür bräuchte er gute Gründe. Es reicht zum Beispiel nicht aus, wenn ihm die Teilzeitarbeit organisatorische Schwierigkeiten bereitet – wesentliche Beeinträchtigungen oder unverhältnismäßig hohe Kosten müssen es schon sein. Außerdem muss der Arbeitgeber den Antrag dann spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn ablehnen.

Wehren können Sie sich dagegen nur mit der Hilfe eines Anwalts. Ratsamer ist es jedoch, sich lieber zuvor darum zu kümmern, wie ein Wechsel in Teilzeitarbeit stressfrei gelingen kann. Sie sollten auch darauf vorbereitet sein, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Aufgabenbereich ändern oder Sie gar auf eine andere Stelle versetzen könnte, sobald Sie in Teilzeit arbeiten.

Betroffene können jedoch vorab im Vertrag festlegen, dass sich zumindest der Arbeitsort aufgrund der Arbeitszeitreduzierung nicht ändert. Generell gilt: Je größer die regionale Ausbreitung des Arbeitgebers, desto höher ist auch das Risiko einer Versetzung.

Wie viele Stunden darf ich bei Teilzeit arbeiten?

Es gibt bei Beschäftigungsverhältnissen in Teilzeit keine gesetzlich festgelegten Mindeststunden. Die jeweilige Stundenanzahl wird zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Das kann zum Beispiel eine Wochenarbeitszeit von 32, 20 oder zehn Stunden sein.

Es ist aber auch möglich, dass im Teilzeitvertrag keine feste Stundenzahl vereinbart wird. In diesem Fall finden sich Formulierungen wie "Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden" oder "Arbeitszeit richtet sich nach den Belangen des Unternehmens". Mehr dazu, wie viele Stunden Sie arbeiten dürfen, lesen Sie hier.

Gibt es einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit?

Ein Rückkehrrecht zu Vollzeit gibt es nur, wenn jemand während der Elternzeit seine Stundenzahl reduziert. Seit 2019 gibt es jedoch die Möglichkeit der Brückenteilzeit, also einer befristeten Teilzeit.

Diese kann in Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern in Anspruch genommen werden und ist von vornherein auf ein bis fünf Jahre begrenzt. Danach können Sie automatisch in die Vollzeit zurückkehren (siehe oben).

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Was gilt während der Elternzeit?

Nicht nur das Rückkehrrecht ist ein Privileg der Elternzeit, auch haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine reduzierte Arbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche. Vorausgesetzt, es arbeiten mehr als 15 Menschen im Unternehmen und Sie selbst sind bereits mindestens sechs Monate dort beschäftigt.

Außerdem ist die Anzeigefrist kürzer: Bevor Ihr Kind das dritte Lebensjahr nicht vollendet hat, reicht es, wenn Sie Ihrem Chef sieben Wochen vor der geplanten Teilzeitarbeit mitteilen, dass Sie kürzertreten wollen. Der Arbeitgeber kann diesen Wunsch nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.

Verwendete Quellen
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Finanztip
  • Nachrichtenagentur dpa
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