Frist endet bald Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung jetzt zahlen
Wer noch rückwirkend für das Jahr 2018 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, muss sich beeilen. Die Frist für die Zahlung der Beiträge endet bald.
Durch die freiwillige Abgabe an die gesetzliche Rentenversicherung können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Besonders Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist am 1. April daher nicht versäumen.
Beitragshöhe wählbar
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2018 kann die monatliche Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.209 Euro frei gewählt werden. Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Werden freiwillige Beiträge per Überweisung gezahlt, ist neben der Versicherungsnummer der Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.
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Freiwillige Beiträge können alle in Deutschland lebenden Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Bis zum Erreichen des regulären Rentenalters können auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillige Beiträge zahlen und damit ihre Rente weiter erhöhen.
- Nachrichtenagentur dpa