Finanztipp Mit Spenden Steuern sparen

Berlin (dpa/tmn) - Wer Geld spendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen. Der Betrag muss dafür an eine steuerbegünstigte Organisation überwiesen worden sein - dazu gehören Kirchen, Museen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder politische Parteien.
Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Nur dann können Verbraucher ihre Spende als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben.
Spenden für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Organisationen kann man bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzen. Liegt die Spende über diesem Höchstbetrag, kann der überschüssige Betrag vorgetragen werden - dann wird er steuerlich im nächsten Jahr berücksichtigt.
Oft übermitteln Organisationen die Spendenbescheinigung direkt elektronisch an das Finanzamt. Falls nicht, gilt ab der Steuererklärung für 2017: Die Pflicht zur Einreichung von Spendenquittungen und Belegen entfällt. Allerdings sollte man Spendenbescheinigungen aufbewahren - falls das Finanzamt doch Rückfragen hat.