Rente reicht nicht Millionen Deutschen droht eine Versorgungslücke
Viele Arbeitnehmer werden nach Jahren der Arbeit ihren Lebensstandard nicht halten können, warnen Experten. Forscher schlagen konkrete Maßnahmen vor.
Millionen Deutschen drohen einer Studie zufolge im Ruhestand erhebliche Einschränkungen. 58 Prozent der heute 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen haben demnach nicht genug Ansprüche an die gesetzliche, betriebliche oder private Altersversorgung, um ihr aktuelles Konsumniveau aufrechtzuerhalten, wenn sie jetzt in Rente gingen.
Versorgungslücke von rund 700 Euro monatlich
Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Sie hätten im Schnitt eine potenzielle Versorgungslücke von monatlich rund 700 Euro.
Private Versicherungen wie die Riester- und Rürup-Rente würden den Anteil in dieser Altersgruppe mit einer Versorgungslücke lediglich um zwei Prozentpunkte senken. Selbst wenn sie zusätzlich ihr privates Vermögen einsetzten, könnten gut 40 Prozent ihren aktuellen Konsum nicht decken, heißt es in der Untersuchung, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung finanziert wurde.
Das empfehlen die Experten
"Die Ergebnisse zeigen, dass private Versicherungen als dritte Säule der Alterssicherung insgesamt nur wenig dazu beitragen, die Versorgungslücke zu schließen", betonen die Forscher. Sie empfehlen deshalb eine stärkere Fokussierung auf die gesetzliche Rentenversicherung.
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"Gerade Geringverdienenden sollten dann höhere Leistungen zugute kommen, während die Beitragsbemessungsgrenze für die oberen Einkommensgruppen aufgehoben werden sollte", sagt DIW-Experte Markus Grabka. Zudem könnten bessere Anreize zur Bildung privaten Vermögens gesetzt werden, etwa durch eine Umleitung der staatlichen Zuschüsse für Riester-Renten in Richtung einer kapitalgedeckten Zusatzrente.
Die große Koalition hatte sich kürzlich auf ein Rentenpaket bis 2025 verständigt. Es soll sicherstellen, dass die Rentenerhöhungen bis dahin in jedem Jahr ausreichen, um ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent – bezogen auf einen Durchschnittslohn – zu erreichen. Für den Beitragssatz soll im selben Zeitraum eine Obergrenze von 20 Prozent gelten.
- rtr