Verbrauchertipp Rentner können Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen
Rentner, die freiwillig krankenversichert sind, können einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung beantragen. Dieser wird am besten gleich zusammen mit der Rente beantragt, rät die Deutsche Rentenversicherung.
Die Höhe des Zuschusses zur Rente hängt vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent und wird zur Hälfte – in Höhe von 7,3 Prozent – von der Rentenversicherung übernommen. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der seit 2019 wieder paritätisch von den Versicherten und den Versicherungen getragen wird.
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Beim Beitrag zur Pflegeversicherung wird unterschieden zwischen Arbeitnehmern und Rentnern. Während Arbeitnehmer nur die Hälfte der Kosten für die Pflegeversicherung zu zahlen haben, tragen Rentner diese in voller Höhe.
Betriebsrente: Rentner, die eine Betriebsrente beziehen, müssen auf diesen Auszahlungsbetrag die gesamten Kosten für die Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag abführen.
Wer privat krankenversichert ist, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Er wird jedoch maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.
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Auch für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung den Beitragsanteil in Höhe von 7,3 Prozent. Das erfolgt aber automatisch, ein Antrag ist hierfür nicht nötig.
- Nachrichtenagentur dpa