Online-Rechner So verändert der Hinzuverdienst die Flexi-Rente
Arbeitende Rentner sollten einige Regeln kennen. Wo liegt die Hinzuverdienstgrenze und wann wird die vorgezogene Rente gekürzt? Ein Online-Rechner hilft bei der Berechnung.
Sollte das Einkommen die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, könne es zu Rentenkürzungen kommen, erklärt der DRV-Experte Matthias Marten. Seit dem 1. Juli 2017 beträgt die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Rentner wegen voller Erwerbsminderung nach DRV-Angaben 6300 Euro jährlich.
Bei einem höheren Verdienst wird die Rente gekürzt: Das Einkommen oberhalb der Grenze wird zu 40 Prozent angerechnet. Kleine Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit wirken sich nicht auf die Rentenhöhe aus, solange sie steuerfrei sind.
Variabler Hinzuverdienst möglich
Die neue Flexi-Rente ermögliche ein variableres Hinzuverdienen, so Marten. Bisher habe es eine monatlich zu beachtende Hinzuverdienstgrenze gegeben. Jetzt werde die Jahressumme betrachtet. Wenn zum Beispiel ein Kioskbetreiber in einem Freibad von Mai bis August 1500 Euro pro Monat verdient, bleibt er mit 6000 Euro im Jahr unterhalb der Grenze. Nach bisherigem Recht hätte er schon ab dem ersten Monat eine Rentenkürzung hinnehmen müssen.
Das Gesetz bietet nach Martens Angaben weitere Möglichkeiten, den Übergang in die Altersrente flexibler zu gestalten, etwa mit einer individuellen Teilrente. "Die Regelungen sind sehr kompliziert, deshalb empfehle ich allen Interessierten sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen." Das sei in den Beratungsstellen der DRV kostenlos und individuell möglich. Für allgemeine Fragen gibt es auch das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800.
Online-Rechner zur Überprüfung
Mit einem neuen Online-Rechner können Rentner überprüfen, wie sich ein Hinzuverdienst auf ihre Rente auswirkt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Der Hinzuverdienstrechner der Rentenversicherung fragt folgende Daten ab: erwarteter Hinzuverdienst, monatliche Rente und höchster Wert der sogenannten Entgeltpunkte in den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn. Dieser Wert steht im Rentenbescheid.