Für mehr Kundenschutz Verbraucherzentrale verklagt fünf Lebensversicherer
Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt fünf Anbieter von Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Sie sollen die Kunden besser stellen, wenn diese kündigen. Eingereicht wurde die Klage gegen die DBV, PB (Postbank), Nürnberger, AachenMünchener und Axa, weil diese die seit 2012 geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Klauseln für Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug bei vorzeitiger Kündigung nicht umgesetzt haben.
Der Bundesgerichtshof hatte 2012 in einem von der selben Verbraucherzentrale angestrengten Verfahren festgestellt, dass bestimmte Vertragsklauseln, die sich bei vorzeitiger Kündigung finanziell nachteilig für die Kunden auswirken, nicht zulässig sind. Dabei geht es um die Berechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem Stornoabzug.
In der Folge dürfen die Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale finanziell nicht mehr so stark benachteiligt werden. Das oberste Gericht stärkte zuletzt außerdem in weiteren Urteilen die Rechte von Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen.
Versicherer wollen sich nicht von Klauseln trennen
Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben sich die nun verklagten fünf Versicherungen bislang geweigert, Unterlassungserklärungen hinsichtlich der verwendeten Vertragsklauseln abzugeben. "Die Rechtslage ist inzwischen sehr klar und trotzdem weigern sich die verklagten Versicherer seit Monaten, die Urteile des BGH umzusetzen." Daher seien nun Prozesse vor den jeweils zuständigen Landgerichten angestrengt worden.
Edda Castelló von der Verbraucherzentrale erklärte, sie vermute, dass es den Firmen darum gehe, Zeit zu gewinnen und den Verbrauchern das ihnen zustehende Geld möglichst lange vorzuenthalten.
GDV weist Vorwürfe zurück
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht hingegen keine Anzeichen dafür, dass seine Mitgliedsunternehmen höchstrichterliche Urteile nicht ordnungsgemäß umsetzten.
Erfreulich sei vielmehr, dass laut jüngsten Zahlen des unabhängigen Versicherungsombudsmannes die Beschwerden zu Lebensversicherungen wieder abgenommen hätten, erklärte ein Sprecher. Die Beschwerden seien zuvor Ende 2012 wegen der damals noch unklaren Rechtslage stark angestiegen.