Rente & Altersvorsorge Unfallrente wird nicht auf Witwenrente angerechnet
Der Anspruch auf die Witwenrente mindert sich nicht, wenn man gleichzeitig eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht. Die Verletztenrente werde nicht als Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 9 R 153/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Versicherungsträger verweigert Auszahlung
Der Fall: Ein Mann hatte nach dem Tod seiner Ehefrau Witwerrente beantragt, die mit der Witwenrente identisch ist. Neben seiner Altersrente in Höhe von etwa 1000 Euro monatlich erhielt er von der Unfallversicherung auch eine Verletztenrente von rund 675 Euro. Die Witwerrente wurde ihm zwar bewilligt, allerdings nicht ausbezahlt, da nach Auffassung des Rentenversicherungsträgers sowohl die eigene Altersrente als auch die Unfallrente anteilig als Einkommen zu berücksichtigen seien. Der maßgebliche Freibetrag werde überschritten, entschied die Behörde.
Rückwirkend höhere Witwenrente
Vor dem Landessozialgericht bekam der Witwer jedoch Recht. Die Verletztenrente müsse als steuerfreie Einnahme anrechnungsfrei bleiben, entschieden die Richter. Die beklagte Rentenversicherung müsse daher rückwirkend eine höhere Witwerrente bezahlen.