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Witwenrente und Unfallrente: Das sollten Rentner wissen


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Witwenrente niedriger als gedacht: Diese Anrechnung trifft viele


21.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin am Laptop: Treffen Unfallrente und Witwenrente aufeinander, kann die Hinterbliebenenrente sinken.Vergrößern des Bildes
Rentnerin am Laptop: Treffen Unfallrente und Witwenrente aufeinander, kann die Hinterbliebenenrente sinken. (Quelle: 10'000 Hours/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wird meine Unfallrente auf die Witwenrente angerechnet?

Im Leben kann viel Unvorhergesehenes passieren – und manches davon zieht finanzielle Probleme nach sich. In vielen Fällen hilft dann der Sozialstaat: etwa wenn jemand aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr voll arbeiten kann oder wenn der Ehepartner stirbt. Doch was gilt, wenn beide Leistungen zusammenfallen – Unfallrente der Berufsgenossenschaft und Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung? Wird die Witwenrente dann gekürzt?

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"Ja, eine Unfallrente aufgrund eines eigenen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wird auf die Witwenrente angerechnet, da es sich hierbei um sogenanntes eigenes Einkommen handelt", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Anrechnung erfolgt, wenn alle Nettoeinkommen den Freibetrag von derzeit 1.038,05 Euro übersteigen. Haben Sie Kinder, die berechtigt sind, eine Waisenrente zu erhalten, erhöht sich der Freibetrag je Kind um 220 Euro.

Dabei gilt: Der Teil des Nettoeinkommens, der oberhalb des Freibetrags liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet. Um diesen Betrag wird die Witwenrente dann gekürzt. Lesen Sie hier, wie die Berechnung genau funktioniert.

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Die Unfallrente wird allerdings nicht in voller Höhe auf den Freibetrag angerechnet. "Je nach Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem eigenen Alter gibt es gestaffelte Abzugsbeträge. Dadurch reduziert sich der für die Anrechnung auf den Freibetrag zu berücksichtigende Betrag", erklärt Braubach.

Nach § 31 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gelten folgende Abzugsbeträge:

Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)Abzugsbetrag
30171 Euro
40233 Euro
50311 Euro
60396 Euro
70549 Euro
80663 Euro
90797 Euro
100891 Euro

Für Schwerbeschädigte, die mindestens 65 Jahre alt sind, erhöhen sich die oben genannten Abzugsbeträge weiter:

Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)Abzugsbetrag erhöht sich um ...
50 und 6035 Euro
70 und 8043 Euro
mindestens 9053 Euro

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie erhalten eine gesetzliche Unfallrente der Berufsgenossenschaft in Höhe von 500 Euro im Monat und haben einen MdE-Grad von 50. Statt der 500 Euro werden dann nur 189 Euro auf die Witwenrente angerechnet, da für Sie ein Abzugsbetrag von 311 Euro gilt (500 Euro - 311 Euro = 189 Euro).

Sollten Sie bereits 65 Jahre oder älter sein, steigt der Abzugsbetrag um 35 Euro, sodass nur noch 154 Euro von Ihrer Unfallrente auf die Witwenrente angerechnet werden (189 Euro - 35 Euro = 154 Euro).

Nehmen wir weiter an, Sie haben neben Ihrer Unfallrente noch weiteres Nettoeinkommen von 1.000 Euro im Monat. Dann liegt Ihr gesamtes Einkommen, das auf die Witwenrente angerechnet wird, bei 1.154 Euro (weiteres Einkommen + anzurechnender Betrag der Unfallrente). Es liegt also um 115,95 Euro über dem Freibetrag von 1.038,05 Euro. Dieser übersteigende Betrag wird nun zu 40 Prozent auf Ihre Witwenrente angerechnet. Heißt: Ihre Witwenrente sinkt um 46,38 Euro im Monat (40 Prozent von 115,95 Euro = 46,38 Euro).

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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