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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nicht nur Kinder Wer alles Anspruch auf die Waisenrente hat
Damit Kinder nach dem Tod der Eltern finanziell etwas aufgefangen werden, haben sie Anspruch auf die Waisenrente. Doch wie lange bekommen sie die Zahlung?
Plötzlich stehen sie alleine da, das Leben stellt sich von heute auf morgen auf den Kopf: Wenn Eltern unerwartet sterben, haben ihre Kinder mit vielen Problemen zu kämpfen. Eins davon ist die Finanzierung ihres Lebens.
Hier soll die Waisenrente helfen. Doch wer hat überhaupt Anspruch darauf? Wie beantragt man sie? Und: Reicht sie zum Leben aus? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer bekommt Waisenrente?
Vollwaisen haben ein Recht auf eine sogenannte Waisenrente, Halbwaisen auf eine Halbwaisenrente. Die Rente zahlt die Deutsche Rentenversicherung, allerdings nicht automatisch. Sie muss beantragt werden (siehe unten).
Nicht nur leibliche Kinder haben Anspruch auf die Waisenrente. Die Waisenrente steht außerdem folgenden Menschen zu:
- Adoptierte Kinder der Verstorbenen,
- Stiefkinder oder Pflegekinder, die im Haushalt der Verstorbenen lebten oder
- Geschwister oder Enkel der Verstorbenen, die in ihrem Haus lebten oder von diesen versorgt wurden.
Gut zu wissen: Auch wenn sich nach dem Tod der Eltern ein Vormund um die Kinder kümmert und sogar die Ausgaben für den Alltag übernimmt, wird die Waisenrente nicht gestrichen. Dies gilt auch, wenn der Waise adoptiert wird oder heiratet. Kinder von Beamten haben ebenfalls Anspruch auf die Waisenrente.
Für die Auszahlung der Waisenrente ist entscheidend, dass der verstorbene Elternteil mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und so die Wartezeit erfüllte (mehr zur Wartezeit lesen Sie hier). Ausnahme: Wenn er bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist, gilt die Voraussetzung nicht.
Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
In der Regel haben Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr Anspruch auf die Waisenrente. In Ausnahmen zahlt die Rentenversicherung Ihnen diese noch bis zum 27. Lebensjahr. Das ist der Fall, wenn Sie eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren, studieren gehen oder einen Freiwilligendienst übernehmen.
Wichtig: Sollte sich in der Zeit eine Pause ergeben, etwa zwischen Abitur und Studium, darf diese bei höchstens vier Kalendermonaten liegen. Ansonsten wird die Zahlung der Waisenrente ausgesetzt, das Geld erhalten Sie erst wieder, wenn die Ausbildung oder das Studium anfängt.
Zudem haben Sie Anspruch auf die verlängerte Zahlung der Waisenrente, wenn Sie eine Behinderung haben und nicht für sich alleine sorgen können.
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Wie hoch ist die Waisenrente?
Vollwaisen bekommen 20 Prozent der Rente, die die Eltern bekommen hätten, plus einen Zuschlag, der individuell berechnet wird. Hier gilt: Die 20 Prozent werden auf die mögliche höhere Rente berechnet, nicht auf die gemeinsame Rente.
Allerdings geht von der Zahlung ein Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent ab, wenn Eltern vor dem 62. Lebensjahr gestorben sind. Sollten sie zwischen ihrem 62. und 65. Geburtstag verschieden sein, geht ein Abschlag von 0,3 Prozent ab – für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr. Hinzu kommen noch in manchen Fällen beamtenrechtliche oder betriebliche Waisengelder.
Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Höhe der Waisenrente bei 428 Euro im Monat. Eltern sollten sich also nicht allein auf die Zahlung verlassen, um ihre Kinder für den Ernstfall zu versorgen.
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Gut zu wissen: Einkommen wird seit 2015 nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Das heißt, Sie können als Bezieher von Waisenrente so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.
Wie kann ich die Waisenrente beantragen?
Das geht über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Füllen Sie den Antrag auf Hinterbliebenenrente aus und schicken Sie in per Post dort hin. Zudem müssen Sie noch einige Unterlagen anfügen, etwa die Geburtsurkunde. Sie finden den Antrag hier.
Beachten Sie aber: Vor dem 15. Lebensjahr übernimmt den Antrag der gesetzliche Vormund, ab dem 15. Geburtstag dürfen Sie das als Waise selbst machen.
Allerdings heißt das nicht, dass der Waise das Geld nach Lust und Laune ausgeben darf. Denn der Vormund darf bis zum 18. Lebensjahr noch Einfluss darauf nehmen.
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Wann kann ein Waise über sein Erbe verfügen?
Das Erbe wird in der Regel erst mit dem 18. Lebensjahr ausgezahlt. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Es kommt jedoch darauf an, ob es ein Testament gibt. Einige Eltern haben auf diese Weise vorgesorgt, manche mit einem Testamentsvollstrecker. Dieser verwaltet das Erbe des Kindes, bis dieses ausgezahlt werden soll (lesen Sie hier mehr dazu). Wenn die Eltern das wollten und so verfügt haben, könnte der Waise auch unter Umständen schon vor seiner Volljährigkeit auf das Erbe zugreifen.
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Sollte es weder Testament noch Testamentsvollstrecker geben, verwaltet der Vormund des Kindes das Erbe. Dabei kontrolliert das Familiengericht, dass der Vormund das Erbe nicht verprasst.
Hat der Waise beispielsweise Grundstücke oder Immobilien geerbt, darf der Vormund diese auch nur mit Genehmigung des Gerichtes verkaufen.
Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?
Eine Halbwaisenrente erhalten Kinder, wenn ein Elternteil gestorben ist. Dann wird nur 10 Prozent der Rente gezahlt, anders als bei der Waisenrente. 2020 lag die durchschnittliche Höhe der Halbwaisenrente bei 204 Euro im Monat.
Für die Halbwaisenrente gelten ansonsten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Waisenrente.
- Eigene Recherche
- Deutsche Rentenversicherung: "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten"
- Finanztip: "Kinder erhalten Rente verstorbener Eltenteile"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa