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Rente: Altersgrenze erreicht – müssen EM-Rentner Antrag stellen?


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Geht Erwerbsminderungsrente automatisch in Altersrente über?


Aktualisiert am 14.02.2025 - 16:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Ältere Frau sichtet Dokumente: Die Erwerbsminderungsrente gibt es höchstens bis zur Regelaltersgrenze.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau sichtet Dokumente: Die Erwerbsminderungsrente gibt es höchstens bis zur Regelaltersgrenze. (Quelle: evgenyatamanenko/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wird eine Erwerbsminderungsrente automatisch zur Regelaltersrente und muss man diese beantragen?

Viele ältere Erwerbstätige wissen genau, wann sie regulär in Rente gehen können. Um tatsächlich Rente zu beziehen, reicht es jedoch nicht, das dafür nötige Alter erreicht zu haben. Es gibt sie nur auf Antrag. Doch was gilt, wenn man bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht und die Regelaltersgrenze erreicht?

Das fragt sich ein t-online-Leser, der seit mehr als 20 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) erhält. Die EU-Rente ist der Vorgänger der Erwerbsminderungsrente, die zum 1. Januar 2001 eingeführt wurde. Sie kann aber auch heute noch bezogen werden, solange die Voraussetzungen dafür weiter vorliegen. Der Leser steht nun kurz vor dem regulären Renteneintrittsalter und möchte daher wissen: "Muss ich die Altersrente beantragen oder meldet sich die Rentenstelle bei mir?"

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

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Tatsächlich läuft es in diesem Fall recht bequem ab. Da Versicherte die Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente höchstens bis zur Regelaltersgrenze beziehen können, erhalten sie etwa vier Monate vorher automatisch Post von der Rentenversicherung. Darin werden sie gebeten, ihre Altersrente zu beantragen und einige wenige Fragen zu beantworten, die in der Zwischenzeit eingetretene Rechtsänderungen betreffen.

Altersrente: Keine Zahlungslücke zu befürchten

Doch auch wer gar nicht oder zu spät antwortet, muss sich keine Sorgen machen: Eine Zahlungslücke entsteht dadurch nicht. "Sollten Sie der Bitte nicht nachkommen, wird Ihre Erwerbsminderungsrente von Amts wegen in eine Regelaltersrente umgewandelt", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Dies erfolgt dann nach den vorliegenden Daten. Zwischenzeitliche Änderungen können so nicht berücksichtigt werden."

Gut zu wissen: Folgt eine Altersrente innerhalb von 24 Monaten auf eine Erwerbsminderungsrente, besteht Besitzschutz. "Das bedeutet, dass grundsätzlich die Altersrente in gleicher Höhe weitergezahlt wird", sagt Manthey. Sie kann aber auch höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente. Das betrifft vor allem Menschen, die erst spät im Berufsleben erwerbsgemindert wurden.

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