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Geldwerter Vorteil statt Gehaltserhöhung: Diese Extras zahlt Ihr Chef


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Keine Gehaltserhöhung drin? Das sind die Alternativen


13.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Sport auf Kosten des Arbeitgebers: Beschäftigte können von Firmenfitnessverträgen profitieren.Vergrößern des Bildes
Sport auf Kosten des Arbeitgebers: Beschäftigte können von Firmenfitnessverträgen profitieren. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Gibt es Alternativen zur Gehaltserhöhung?

Für ein höheres Gehalt müssen viele Angestellte lange kämpfen. "Das ist gerade nicht darstellbar", heißt es dann in feinstem Chef-Jargon, oder auch: "Lassen Sie uns zu einem späteren Zeitpunkt noch mal sprechen". Das tut man dann – wieder und wieder. Bis man womöglich irgendwann frustriert aufgibt.

Doch bevor Sie sich zu schnell vertrösten lassen, sollten Sie noch einen Joker ziehen: Fragen Sie nach geldwerten Vorteilen. Das sind Leistungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewähren kann. Und das Beste daran: Viele geldwerte Vorteile sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Es kommt also wirklich spürbar etwas bei Ihnen an – anders als bei so mancher Gehaltserhöhung. Welche geldwerten Vorteile aber gibt es genau?

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

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Zuschüsse für Essen, Tanken und Erholung

Die möglichen Extras sind vielfältig. Beliebt sind zum Beispiel Gutscheine – etwa zum Tanken oder für Restaurants und Supermärkte. Solange diese einen Wert von 50 Euro im Monat nicht übersteigen, müssen weder Sie noch Ihr Chef dafür Steuern oder Sozialbeiträge zahlen.

Auch eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio kann Ihr Arbeitgeber bezuschussen. Gleiches gilt für Entspannungskurse oder eine Ernährungsberatung. Alles, was Ihrer Gesundheit dient, erhöht schließlich die Chance, dass Sie seltener aufgrund einer Krankheit im Job ausfallen. Bis zu 600 Euro sind so pro Jahr zusätzlich für Sie drin, ohne dass Steuern und Abgaben fällig werden.

Viele Benefits sind unbekannt

Ein eher unbekannter geldwerter Vorteil ist die sogenannte Erholungsbeihilfe. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zum Urlaub, der für Sie als Arbeitnehmer wieder steuer- und abgabenfrei ist. Der Arbeitgeber versteuert die Beihilfe pauschal mit 25 Prozent. Haben Sie Familie, können so ein paar Hundert Euro extra zusammenkommen. Denn Sie selbst erhalten 156 Euro, für Ehepartner gibt es weitere 104 Euro und für jedes Kind noch mal 52 Euro.

Und das ist noch längst nicht alles, was Ihr Chef Ihnen an geldwerten Vorteilen bieten kann. Weitere Benefits haben wir für Sie hier zusammengefasst.

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