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Rente 2025: Reform scheitert – was das Ampel-Aus für Senioren bedeutet


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Ende der Ampel
Rentenreform kommt nicht – mit einschneidenden Folgen


Aktualisiert am 15.11.2024Lesedauer: 4 Min.
Keine Rentenerhöhung im Juli? Der Vorschlag beunruhigt Deutschlands Rentner.Vergrößern des Bildes
Rentnerin (Symbolbild): Das Rentenpaket II kommt nicht. (Quelle: Halfpoint/getty-images-bilder)

Mit dem Aus für die Ampelkoalition bleibt auch das Rentenpaket II auf der Strecke. Doch was bedeutet das für Deutschlands Rentnerinnen und Rentner?

Wegen des Endes der Ampelregierung steht Deutschland vor Neuwahlen. Diese sollen am 23. Februar stattfinden, zunächst will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Bis dahin versucht die rot-grüne Minderheitsregierung noch einige ihrer Projekte auf den Weg zu bringen – eines aber wird definitiv nicht mehr kommen: die Rentenreform II.

Das räumte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch im Bundestag ein. Das Gesetzesvorhaben könne nicht abgeschlossen werden, was er bedaure, so Heil. Doch was bedeutet das Ende des Rentenpakets II jetzt? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Quelle: t-online

Was steckt hinter der Rentenreform?

Das Rentenpaket II war das zentrale Rentenvorhaben der Ampelregierung. Kanzler Scholz nannte es das "Fundament der Ampel". Das Ziel: das Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben. Das Rentenniveau gibt an, wie sich die durchschnittliche Rente im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers verhält.

Rentenniveau

Das Rentenniveau ist eine statistische Größe, die zeigen soll, wie sich die Gesamtheit der Renten in Deutschland entwickelt. Auf die Höhe der persönlichen Rente lässt sich vom Rentenniveau aus aber nicht schließen. Das heißt: Auch wenn das Rentenniveau sinkt, kann es sein, dass die eigene Rente steigt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gleichzeitig wollte die Regierung das sogenannte Generationenkapital einführen, das die bisher rein umlagefinanzierte gesetzliche Rente um eine Kapitaldeckung ergänzt – oder anders gesagt: Steuergeld soll am Aktienmarkt investiert werden, um die Rentenkasse abzusichern (lesen Sie hier mehr dazu). Im Gegenzug sollte die sogenannte Haltelinie für den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen, sprich: Die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer sollten ab 2025 steigen.

Was passiert nun mit der Rente?

Das bleibt abzuwarten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund gibt sich derzeit gelassen. Die angekündigte Anhebung der Rentenbezüge im Jahr 2025 werde kommen, teilte der Vorstand der Rentenversicherung am Mittwoch mit. Um die laufenden Altersgelder zuverlässig auszahlen zu können, brauche die Rentenversicherung keine Entscheidungen der Bundesregierung, sagte DRV-Vorständin Anja Piel "tagesschau.de". Weiter sagte sie: "Die Rentenversicherung steht sicher da."

Allein: Nach 2025 könnte das Rentenniveau sinken – denn: die Haltelinie reicht nur bis dahin. Das Rentenpaket II sah in der Rentenformel eine Niveauschutzklausel vor, die bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 gesetzlich verankert werden sollte. Das Rentenniveau sollte dann bis Juni 2040 nicht unter 48 Prozent sinken. So der Plan. Ohne Rentenpaket II dürfte das Rentenniveau rein rechtlich gesehen sinken.

Ende des Generationenkapitals

Zunächst dürfte es zwar stabil bleiben. So geht die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Finanzschätzung von Oktober 2024 davon aus, dass es 2029 erstmals zu einem Absinken kommt. Ohne Verlängerung der Haltelinie bei 48 Prozent würde das Rentenniveau allerdings bis 2039 auf 45 Prozent fallen.

Auch das Generationenkapital dürfte mit dem Ende des Rentenpakets II erst einmal liegen bleiben. Ob eine kommende Regierung dieses angeht, ist fraglich.

Und die Rentenbeiträge? Einerseits fiele ohne das Generationenkapital die zusätzliche Stütze weg, was sie langfristig eher steigen ließe; andererseits würde ein sinkendes Rentenniveau dazu führen, dass die Rentenkasse auch nicht so hohe Einnahmen benötigt – was den Beitragssatz eher stabil halten würde. Nach der Finanzschätzung der Rentenversicherung geht die Kurve voraussichtlich 2027, spätestens jedoch 2028 wieder nach oben.

Was muss die nächste Bundesregierung bei der Rente angehen?

Eine kommende Regierung – die voraussichtlich von der CDU geführt wird – müsste zeitnah die Frage nach dem Rentenniveau und den Rentenbeiträgen klären. Offen ist aktuell, ob sie das Rentenniveau nach 2025 weiter festschreiben wird. Noch-Sozialminister Hubertus Heil (SPD) jedenfalls plädiert dafür. Es bleibe wichtig, "dass wir das Rentenniveau dauerhaft sichern, auch über diese Legislaturperiode hinaus", so Heil weiter. Allerdings ist fraglich, ob er das in den kommenden Wochen schafft.

Offiziellen Prognosen zufolge könnte der Rentenbeitrag ohne Reform bis 2030 auf 20,2 Prozent und bis 2040 auf 21,4 Prozent ansteigen. Auch hier müsste die nächste Regierung also agieren. Sichert sie indes nur das Rentenniveau weiter und führt kein Generationenkapital ein, wird der Rentenbeitrag noch stärker steigen. Denn: Die Rentenversicherung steht vor einem Demografie-Problem. Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahler. Hier sollte ursprünglich das Generationenkapital Abhilfe schaffen.

Unionsregierung muss Rentenreform umsetzen

Klar ist daher: Eine nächste, von der Union geführte Regierung muss eine umfassende Rentenreform angehen. Die "Wirtschaftsweisen" schlagen etwa vor, "das Renteneinstiegsalter an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung" zu koppeln – und den Anstieg der Bestandsrenten zu dämpfen, wie das Gremium der Wirtschaftssachverständigen in seinem Jahresgutachten schreibt. Besonders sollen die abschlagsfreien Altersbezüge für mindestens 45 Jahre lang Versicherte sowie die Mütter- und Witwenrente "kritisch hinterfragt werden", heißt es in dem Gutachten weiter.

Fraglich ist jedoch, inwiefern eine CDU-geführte Bundesregierung tatsächlich eine umfassende Rentenreform umsetzen wird. Denn: Die Mütterrente war das zentrale Wahlkampfthema der Union im Jahr 2013. Auch die "Rente mit 63" wurde 2014 von einer unionsgeführten Regierung mitgetragen. Besonders mit Blick auf die Stammwählerschaft der Union – Menschen über 60 Jahre – dürfte eine einschneidende Rentenreform eher fraglich sein.

Auch die private Vorsorge ist ein großes Thema. Denn mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein dürfte es nicht getan sein. Die Reform der privaten Altersvorsorge dürfte mit dem Ende der Ampelregierung ebenfalls zunächst ad acta gelegt werden. Insbesondere das sogenannte Altersvorsorgedepot sollte es Sparern ermöglichen, langfristig und breit gestreut Geld an der Börse anzulegen, um auf diese Weise höhere Renditen als mit der bisherigen Riester-Rente zu erzielen.

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