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Fritz!Box-Hersteller AVM zahlt 16 Mio. wegen illegaler Preisabsprache


Wegen Preisabsprache
Fritz-Box-Hersteller AVM muss Strafe in Millionenhöhe zahlen

Von reuters
Aktualisiert am 02.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Stand von AVM auf der IFA 2022 in Berlin (Archivbild): AVM soll sogar eine spezielle Software eingesetzt haben, um die Preise der Händler besser zu überwachen.Vergrößern des BildesStand von AVM auf der IFA 2022 in Berlin (Archivbild): AVM soll sogar eine spezielle Software eingesetzt haben, um die Preise der Händler besser zu überwachen. (Quelle: IMAGO/mix1 - Matthias Baran/imago-images-bilder)
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Über Jahre soll das Berliner Unternehmen AVM illegale Preisabsprachen getroffen haben. Jetzt hat das Bundeskartellamt durchgegriffen.

Das Bundeskartellamt geht gegen den Fritz-Box-Hersteller AVM vor. Die Bonner Kartellwächter verhängten Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro gegen das Berliner Unternehmen und einen Mitarbeiter, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. AVM habe die Preise für einzelne Produkte bei sechs Elektrofachhändlern künstlich hochgehalten.

AVM habe die "freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das Kartellamt sende mit den verhängten Bußgeldern "ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden". Das Verfahren gegen AVM sei einvernehmlich beendet worden, erklärten die Behörde und das Unternehmen.

Keine Bußgelder für beteiligte Händler

Mitarbeiter des Berliner Unternehmens hätten mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen, teilte das Kartellamt weiter mit. Die Preise der Händler seien zudem fortlaufend beobachtet worden. Mindestens seit Mitte 2019 auch mit einer speziellen Software.

In vielen Fällen hatten die Fachhändler nach Interventionen des Unternehmens die Preise für die Verbraucher angehoben. "Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat", erklärte AVM. Die Produkte seien "durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar" gewesen.

Das Kartellamt sei durch einen anonymen Hinweis auf die Praktiken aufmerksam geworden, dem Durchsuchungen im Februar 2022 folgten, hieß es weiter. Die Bußgeldbescheide seien bereits rechtskräftig, da das Verfahren einvernehmlich beendet wurde. Gegen die beteiligten Händler seien keine Bußgeldbescheide ergangen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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