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Ampel stoppt immer mehr Firmenübernahmen aus China


Sicherheit Deutschlands gefährdet?
Ampel stoppt immer mehr Firmenübernahmen aus China

Von dpa
15.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Cosco-Frachter wird an das Containerterminal Tollerort geschleppt: Bis Ende des Jahres wird sich entscheiden, wie es am Hamburger Hafen weitergeht.Vergrößern des Bildes
Ein Cosco-Frachter (Archivbild): Der Einstieg der chinesischen Staatsreederei bei einem Terminal des Hamburger Hafens wurde nur unter Auflagen genehmigt.

Die Bundesregierung schaut bei chinesischen Investitionen genauer hin. Mehrere Projekte wurden bereits unterbunden oder nur eingeschränkt genehmigt.

Die Bundesregierung hat einem Bericht zufolge seit ihrem Amtsantritt insgesamt neun chinesische Investitionsvorhaben in Deutschland untersagt oder nur unter Auflagen genehmigt. Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf einen Fragenkatalog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Seit Dezember 2021 wurden demnach 54 Investitionsprüfungen abgeschlossen, bei denen chinesische Firmen deutsche Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollten. In drei Fällen wurde der Zukauf vollständig verboten, in sechs mit Auflagen versehen. Weitere sechs Fälle erledigten sich von allein, weil etwa der Interessent auf die Übernahme verzichtete, sieben Verfahren wurden eingestellt.

Übernahme von Satellitenfirma verboten

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat bereits wiederholt betont, bei chinesischen Übernahmen genauer hinschauen zu wollen. Das Investitionsprüfungsgesetz soll verschärft werden. Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass die Bundesregierung die geplante Übernahme einer deutschen Satellitenfirma durch ein chinesisches Unternehmen nicht erlauben will.

Im vergangenen November wurde der Verkauf einer Chipfertigung des Dortmunder Unternehmens Elmos an einen chinesischen Investor untersagt. Der Einstieg der chinesischen Staatsreederei Cosco bei einem Terminal des Hamburger Hafens wurde nach einem Koalitionsstreit nur unter Auflagen genehmigt.

Die Bundesregierung kann den Erwerb oder die Beteiligung an einer deutschen Firma durch einen Nicht-EU-Staat mit Auflagen versehen oder untersagen. Prüfmaßstab ist eine voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Deutschlands.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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