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Krefeld: Verbraucherschützer mahnen Online-Händler Cleverbuy ab


"Gar nicht clever"
Verbraucherschützer warnen vor Online-Händler Cleverbuy

Von t-online, dso, dom

10.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Das Smartphone zu Geld machen: Die Verbraucherzentrale Bundesverband zählt einen Händler an. (Quelle: IMAGO/Felix Schlikis/imago)

Ein Smartphone oder anderes Technikprodukt schnell zu Geld machen zu können, klingt verlockend. Wenn es denn klappt.

Über die Plattform Cleverbuy soll man problemlos Smartphones und Technik verkaufen können, "für deinen Geldbeutel und die Umwelt", wie es auf der Internetseite heißt. Doch nun warnen Verbraucherschützer vor dem Onlinehändler. Ihr Vorwurf: "Die Auszahlungen lassen auf sich warten."

In den AGB des Unternehmens mit Sitz in Krefeld sei geregelt, dass die Zahlung an Kunden binnen vierzehn Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung erfolge. "Was sich verlockend anhört, scheint aber nicht der Realität zu entsprechen. So beschweren sich Verbraucher in den Verbraucherzentralen seit mehreren Monaten darüber, dass sie teils monatelang auf die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises warten müssen", schreiben die Experten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Bis dahin werden sie mit fadenscheinigen Ausreden für die Verzögerungen hingehalten."

Diese Erfahrungen spiegeln auch die zahlreichen negativen Stimmen auf Bewertungsportalen wider. Auch dort berichten Verbraucher von ausbleibenden oder stark verzögerten Zahlungen und Hinhaltetaktiken. Der vzbv hatte den Anbieter daraufhin angeschrieben und um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Allerdings reagierte Cleverbuy trotz wiederholter Anfrage nicht.

Was können Sie tun?

So sinnvoll sogenannte Ankaufplattformen sind, so gelten auch hier die gesetzlichen Spielregeln: Wer etwas (an-)kauft, muss dafür auch bezahlen, schreiben die Verbraucherschützer und raten:

  • Lassen Sie sich von Ihrem Auszahlungsanspruch nicht abbringen und nicht immer wieder mit den Worten vertrösten, dass das Geld demnächst überwiesen werde, das Anliegen werde der Buchhaltung weitergegeben oder mit der Bitte um Geduld und Entschuldigung.
  • Setzen Sie Cleverbuy eine letzte Frist zur Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises.
  • Wenn alles nicht fruchtet, dann lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale unterstützen oder beauftragen einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Verwendete Quellen
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