Garantie oder Gewährleistung Schuhe reklamieren – so viel Zeit haben Sie
Für alle in Deutschland gekauften Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten. Im Falle eines Mangels haftet der Verkäufer. Und bei Schuhen?
Entgegen der landläufigen Meinung gibt es bei Schuhen keine klassische Garantie. Vielmehr besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, die im Gegensatz zur Garantie keine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers ist.
Schuhe reklamieren – das gilt während der ersten 24 Monate nach dem Kauf
Beim Kauf neuer Schuhe erhalten Sie automatisch zwei Jahre Gewährleistung. Weisen Ihre Schuhe innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf einen Defekt auf, hat der Verkäufer die Beweisschuld. Er muss nachweisen, dass Sie für den Fehler verantwortlich sind und der Hersteller fehlerfrei gearbeitet hat. Innerhalb dieser sechs Monate stehen die Chancen für eine Rückerstattung gut.
Ist seit dem Kauf bereits mehr als ein halbes Jahr vergangen, sind Sie in der Beweispflicht. Bei einem Defekt am Schuh müssen Sie belegen, dass dieser aufgrund mangelhafter Verarbeitung durch den Hersteller oder durch Schuld des Händlers entstanden ist. Abnutzungserscheinungen wie Kratzer zählen regelmäßig nicht zu den Gewährleistungsfällen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung – einige Schuhhändler geben sie
Das ist der Unterschied: Zur Gewährleistung ist der Händler verpflichtet, Garantie ist ein freiwilliges Angebot an Sie als Käufer. Bedingungen, Laufzeit und Umfang einer Garantieleistung werden allein vom Händler beziehungsweise Schuhhersteller festgelegt. Informieren Sie sich beim Kauf, ob es spezifische Garantieleistungen gibt.
Der Schuhproduzent Nike beispielsweise bietet seinen Kunden ein 30-tägiges Rückgaberecht nach dem Schuhkauf an. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht nur, wenn sie zum Zeitpunkt des Kaufs garantiert wurde. Es gibt keine gesetzliche Garantiepflicht.
Getragene Schuhe umtauschen – so nutzen Sie Ihren Anspruch auf Gewährleistung
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf haben Sie das Recht, defekte Schuhe beim Händler ohne Beweispflicht zu reklamieren. Der Verkäufer beziehungsweise Hersteller ist an dieser Stelle zur Bereitstellung von Ersatz, Reparatur oder Gelderstattung verpflichtet.
Bedenken Sie: Gewährleistung bedeutet nicht, dass der Händler das Geld zurückerstatten muss. Seine Pflicht besteht darin, Ihnen funktionierende Schuhe zur Verfügung zu stellen. Es liegt in seinem eigenen Ermessen, ob er die mangelhaften Schuhe reparieren, austauschen oder zurücknehmen möchte.
Tritt der Defekt erst nach einem halben Jahr, aber innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf auf, wird die Reklamation schwieriger. Es liegt nun an Ihnen nachzuweisen, dass Sie Ihre Schuhe sachgerecht behandelt haben. Verschmutzungen oder Schäden, die aufgrund von Tragefehlern entstehen, sind kein Grund für eine Inanspruchnahme der Gewährleistung.
- verbraucherzentrale.de: "So reklamieren Sie richtig"
- Eigene Recherche