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Kontogebühren: Für Sparkonten sollen Commerzbank-Kunden jetzt zahlen


Gerichtsurteil
Bankkunden sollen für Sparkonten bezahlen

Von t-online, llb

Aktualisiert am 01.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Eingangsportal zu einer BankVergrößern des BildesCommerzbank (Symbolbild): In einem Revisionsverfahren soll entschieden werden, ob Sparkonten gebührenpflichtig sind. (Quelle: BrianAJackson)

Die Entscheidung ist zum Nachteil für Verbraucher ausgefallen: In einem Gerichtsurteil wurde nun entschieden, ob Sparkonten kostenpflichtig sind.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am im Oktober in einem Revisionsverfahren über die Entgelte der Commerzbank AG für Sparguthaben entschieden. Die Richter erklärten die früheren Negativzinskonditionen der Commerzbank als rechtlich zulässig. Damit haben sie zum Nachteil vieler Verbraucher entschieden.

Auf dem Höhepunkt des Negativzinszeitalters im Frühjahr 2022 berechneten mindestens 455 Banken und Sparkassen ihren Privatkunden sogenannte Verwahrentgelte, davon 179 Institute bereits ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger. Einige Bankkunden mussten schon ab 5.000 oder 10.000 Euro auf dem Konto Negativzinsen zahlen.

"Fast alle Banken haben ihre Negativzinsen nach der ersten EZB-Leitzinserhöhung im letzten Sommer zügig abgeschafft", erklärt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier nach dem Urteil. "Doch die juristische Aufarbeitung der Negativzins-Ära ist noch in vollem Gange. Unabhängig vom OLG-Urteil wird das rechtliche Tauziehen weitergehen."

Unangemessene Benachteiligung von Kunden

Nach dem Urteil aus erster Instanz vom 18. November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Klauseln der zweitgrößten deutschen Bank, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, nicht verwendet werden dürfen. "Die Klauseln sind unwirksam, weil sie die Kunden entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen", stellten die Richter in ihrem damaligen Urteil fest (Az.: 2-23 O 228/21).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Mit dem Verfahren sollte grundsätzlich juristisch geklärt werden, ob Entgelte für Guthaben auf Sparbüchern oder Sparkonten zulässig sind. Die Commerzbank hatte in ihren Bestimmungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses ein jährliches Entgelt von 0,5 Prozent für Einlagen auf Sparkonten vorgesehen. Das galt für Neukunden oberhalb eines Freibetrages von 50.000 Euro und für Bestandskunden je nach Dauer der Geschäftsbeziehung für Freibeträge bis zu 250.000 Euro. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte die Commerzbank Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht sieht die Sache anders

"Wir halten die Vereinbarungen der Commerzbank zu Verwahrentgelten weiterhin für intransparent und unvereinbar mit dem Charakter von Sparverträgen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass Kundinnen und Kunden nicht nur keine Zinsen erhalten, sondern auch noch ein Entgelt für ihr Guthaben an die Bank zahlen sollen", sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Dieses Urteil ist ein schlechtes Zeichen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher."

Dem OLG Frankfurt zufolge sind Sparkonten genauso wie Girokonten für das Verwahren von Spareinlagen von Verbrauchern vorgesehen. Deshalb sei auch das Verwahren von Geld bei Sparverträgen zu bepreisen.

Höchstrichterliche Entscheidung steht aus

Mehrere Gerichte haben die Negativzinskonditionen einzelner Geldhäuser bereits für rechtswidrig erklärt, andere hielten sie für zulässig. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. "Sollten in letzter Instanz auch die Karlsruher Richter am Bundesgerichtshof die Erhebung von Negativzinsen nachträglich für unzulässig erklären, könnten auf deutsche Banken und Sparkassen Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe zukommen", so Maier.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Hamburg: "Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt über Entgelte der Commerzbank AG für Sparguthaben"
  • Pressemitteilung der Verivox Finanzvergleich GmbH
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