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Deutsche Bahn, Energiepauschale, Apotheken-Streik: Das ändert sich im Juni


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Geld für Rentner, Apotheken, Bahn
Was sich im Juni für Verbraucher ändert


Aktualisiert am 01.06.2023Lesedauer: 3 Min.
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Apothekerin bei der Arbeit: Im Juni bleiben die Apotheken an einem Tag geschlossen. (Quelle: IMAGO/Zeljko Dangubic)
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Der neue Monat beschert den Deutschen wieder einige Änderungen. Die einen bekommen mehr Geld, die anderen mehr Rechte. Und Rentner müssen sich sputen.

Der erste offizielle Sommermonat hat gleich mehrere gute Nachrichten im Gepäck: So gehen unter anderem zwei Gesetze an den Start, die das Leben für Betroffene deutlich entspannter machen. Millionen Beschäftigte dürfen sich zudem über mehr Geld freuen. Wer als Rentner hingegen noch auf die Energiepreispauschale wartet, sollte nun schnell handeln. Und Bahnreisende haben bald weniger Ansprüche. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Letzte Chance auf 300 Euro

Haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentner, diese aber noch nicht erhalten, wird es jetzt Zeit zu handeln: Nur noch bis zum 30. Juni können Sie einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Das ist ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See möglich, in 44781 Bochum. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Rente normalerweise von einer anderen Zahlstelle bekommen. Mehr zur Energiepreispauschale für Rentner lesen Sie hier.

Apotheken bleiben geschlossen

Wer am 14. Juni ein Medikament kaufen will, könnte vor verschlossenen Türen stehen. Viele Apotheken in Deutschland protestieren an diesem Tag gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung und bleiben geschlossen. Unter anderem fordert die Branche höhere Honorare. Mehr zu den Hintergründen des Protesttags lesen Sie hier.

Weniger Erstattungen für Bahnreisende

Bei Ausfällen und größeren Verspätungen können Zugreisende eine Erstattung verlangen. Doch ab dem 7. Juni gilt das in einigen Fällen nicht mehr. Ab dann gilt die neue "Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" (EU 2021/782). Sie regelt, dass Bahnunternehmen keine Entschädigung mehr zahlen müssen, wenn Verspätungen oder Ausfälle aus folgenden Gründen entstanden sind:

  • höhere Gewalt wie Unwetter,
  • Verschulden eines Fahrgastes,
  • Verhalten Dritter wie das unbefugte Betreten von Gleisen oder Sabotage.

Streiks gelten hingegen weiterhin nicht als höhere Gewalt. Mehr zu Ihren Rechten als Fahrgast bei der Bahn lesen Sie hier.

Kein Umsteigerecht bei Deutschlandticket

Bisher konnten auch Inhaber des Deutschlandtickets in einen Fernverkehrszug umsteigen, wenn sie voraussichtlich mehr als 20 Minuten später an ihrem Zielbahnhof ankommen. Damit ist ab 7. Juni Schluss. Das 49-Euro-Ticket gilt dann als "Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt", wodurch die Fahrgastrechte eingeschränkt werden.

Erhalten bleibt aber der Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Regionalzug eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat. Sie erhalten dann 1,50 Euro. Allerdings müssen Sie zunächst auf mindestens drei solcher Verspätungen kommen, da Entschädigungen erst ab einem Betrag von 4,50 Euro pro Monat ausgezahlt werden.

Neues Recht für Verbraucher

Ab dem 25. Juni wird es für Verbraucher in Rechtsfragen entspannter: Denn dann gilt die neue EU-Verbandsklage. Sie regelt, dass Verbraucherschützer zum Beispiel direkt Schadenersatz oder Rückzahlungsansprüche an Betroffene einklagen können, ohne dass diese anschließend noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen. Das war mit der Musterfeststellungsklage bisher noch nicht möglich, solange die Musterverfahren keinen Vergleich erzielten.

Mehr Geld im öffentlichen Dienst

2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen im Juni einmalig einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro. Die Zahlung ist steuer- und sozialabgabenfrei. Das war eines der Ergebnisse des Tarifabschlusses zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber. Hinzu kommen in den folgenden Monaten mehrere Sonderzahlungen sowie eine Gehaltserhöhung ab März 2024.

Besserer Schutz für Whistleblower

Beschäftigte, die Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden aufdecken, sollen besser vor Benachteiligungen geschützt werden. Bundestag und Bundesrat haben sich dafür auf einen Kompromiss beim Hinweisgeberschutzgesetz verständigt, das voraussichtlich Mitte Juni in Kraft tritt.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen dann sichere Systeme für sogenannte Whistleblower einführen, Firmen mit 50 bis 249 Angestellten haben dafür noch bis Mitte Dezember Zeit. Auch Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern fallen unter das Gesetz.

Hexensabbat an der Börse

Am 16. Juni 2023 sollten Kleinanleger die Ruhe bewahren. Denn dann ist wieder großer Verfallstag an der Börse, auch Hexensabbat genannt. An diesem Tag können Aktienkurse und Indizes wie der deutsche Leitindex Dax stark schwanken, auch wenn es keine wichtigen Unternehmens- oder Konjunkturnachrichten gibt. Woran das liegt und wie Sie als Privatanleger am besten mit dem Hexensabbat umgehen, lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • rws.beck.de: "Experten äußern sich zur Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie"
  • verbraucherzentrale.de: "10 wichtige Änderungen für Verbraucher:innen im Jahr 2023"
  • gew.de: "Kompromiss im Tarifstreit TVöD: Spürbar mehr Geld ab Juni 2023"
  • bundesregierung.de: "Besserer Rechtsschutz für Whistleblower"
  • integrityline.com: "Hinweisgeberschutzgesetz – Alle aktuellen Infos zur Umsetzung"
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