Erwartetes Verbot Ministerium warnt vor Hamsterkäufen bei Öl- und Gasheizungen
Möglichst lange an Öl- und Gasheizungen festzuhalten, könnte Verbraucher teurer zu stehen kommen, warnt das Wirtschaftsministerium – und reagiert auf die Kritik aus der FDP.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat angesichts der geplanten Neuregelung bei Heizungen vor Panikkäufen gewarnt. "Einfach möglichst lange an Öl und Gas festzuhalten, kann langfristig deutlich teurer werden, als in den nächsten Jahren auf eine klimafreundliche Heizung umzustellen", sagte der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel (Grüne) "Zeit Online".
"Man sollte sich deswegen jetzt auch nicht hektisch entscheiden, sich schnell noch einmal eine Öl- oder Gasheizung einbauen zu lassen, solange es noch möglich ist."
Ab 2024 keine Öl- und Gasheizungen mehr in Neubauten
Ein gemeinsamer Referentenentwurf des Bau- und des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass ab 2024 keine Öl- und Gasheizungen mehr in Neubauten eingebaut werden dürfen. Im Koalitionsvertrag war vereinbart, dass alle neu verbauten Heizungsanlagen ab 2025 ihre Heizwärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen müssen. Dies ist Experten zufolge mit Öl- und Gasanlagen nicht machbar und kommt daher einem faktischen Verbot dieser Heizsysteme gleich.
Der Referentenentwurf sorgte für koalitionsinterne Kritik. Der FDP geht das Vorhaben zu weit. Wenzel rechnet dennoch mit einem pünktlichen Inkrafttreten: "Ich gehe fest davon aus, dass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt", sagte er "Zeit Online".
"Müssen Abhängigkeit von Russland möglichst schnell reduzieren"
"Die Zeit drängt", betonte Wenzel. "Wir müssen unsere Abhängigkeit von Russland möglichst schnell reduzieren. Und wir wollen bis 2045 klimaneutral sein, das heißt, dass wir jetzt sukzessive anfangen müssen, fossile Heizungen durch andere zu ersetzen."
Wenzel sagte, bei dem Projekt seien auch Fördermaßnahmen wichtig. "Wir müssen beispielsweise auch Anreize für Vermieter schaffen", sagte er. "Bereits heute ist im Einkommensteuergesetz verankert, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, wie der Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen, für selbstnutzende Eigentümer steuerlich gefördert werden können. Dieser Ansatz könnte auf Vermieter und Gewerbe erweitert werden."
- Nachrichtenagentur afp