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Grundsteuer-Reform 2025: Finanzielle Belastung für Mieter und Eigentümer?


Preisanstiege um fast das Doppelte
Verband: "Es zeichnet sich eine massive Steuererhöhung ab"

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 29.12.2024Lesedauer: 2 Min.
Kai WarneckeVergrößern des Bildes
"Haus & Grund"-Präsident Kai Warnecke: Er sieht hohe Belastungen auf Grundstückseigentümer zukommen. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Ab Anfang 2025 könnte die Grundsteuerreform eine erhebliche finanzielle Belastung für viele Mieter und Eigentümer bedeuten. Das fürchtet der Verband Haus & Grund.

Die Grundsteuerreform könnte ab Anfang 2025 zu einer deutlichen Belastung für viele Mieter und Eigentümer führen. Eine Auswertung des Verbands Haus & Grund von Fällen aus zehn Bundesländern zeigt, dass sich die Steuerlast im Durchschnitt verdoppeln könnte – mit einem durchschnittlichen Anstieg von 116 Prozent. Um finale Zahlen handelt es sich allerdings nicht.

Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke kritisierte in einem Interview mit "Bild": "Es zeichnet sich eine massive Steuererhöhung ab. Die Verantwortung dafür trägt Olaf Scholz: erst als Finanzminister, jetzt als Bundeskanzler." Scholz hatte die Reform 2019 als damaliger Finanzminister mit auf den Weg gebracht.

Bei rund 60 Prozent könnte die Grundsteuer steigen

Die Reform steht laut Warnecke im Widerspruch zu Scholz' früherem Versprechen, dass die Änderungen "aufkommensneutral" sein würden. Nach der Untersuchung bleibt in nur 2,7 Prozent der Fälle die Steuerlast stabil, während in gut einem Drittel (36,5 Prozent) die Sätze sinken. Allerdings müssen 60,8 Prozent der Betroffenen mit einer Erhöhung rechnen – in Spitzenfällen um bis zu 996 Prozent.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten kommunalen Steuern. Die Steuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Ab 2025 gelten neue, einheitlichere Berechnungsgrundlagen, bei denen der aktuelle Wert von Immobilien und Grundstücken stärker als zuvor berücksichtigt wird.

Erste Beispielrechnungen für Kommunen zeigten, dass Gewerbeimmobilien oder ältere Gebäude auf dem Land künftig mitunter geringer besteuert werden, während Besitzer neuer Eigenheime mehr zahlen müssen. Als Grund gilt die unterschiedliche Wertentwicklung, die sich in den neuen Wertzumessungen durch die Finanzämter widerspiegelt. In Ostdeutschland galten bislang Einheitswerte aus dem Jahr 1935, im Westen aus dem Jahr 1964.

Das soll sich durch die Neuberechnung ändern. "Die Aktualisierung der Werte führt dazu, dass ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer zukünftig mehr, andere weniger Grundsteuer bezahlen", so eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts.

Kommunen vor großen Herausforderungen

Während die sogenannten Wert- und Messbescheide zur Grundsteuer im zu Ende gehenden Jahr weitgehend verschickt wurden, stehen Beschlüsse zur Höhe der Hebesätze, die mit über den Umfang der zu entrichtenden Steuer entscheiden, in vielen Kommunen noch aus. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise haben Kommunen die Möglichkeit, beim Hebesatz zwischen Wohn- und Geschäftsimmobilien zu unterscheiden.

Der Städte- und Gemeindebund sieht viele Kommunen gezwungen, ihre Hebesätze für die Grundsteuer anzuheben. Vizepräsident Uwe Zimmermann sagte "Bild": "Wenn wegen der katastrophalen Finanzlage als letzter Ausweg nur eine Erhöhung der kommunalen Steuern bleibt, dann ist das der letzte Schritt, der in der aktuellen Situation unumgänglich ist."

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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