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Änderung bei Rentenbesteuerung: Rentenbeiträge ab 2023 steuerlich absetzbar


Milliardenentlastung
Rentenbeiträge ab 2023 steuerlich voll absetzbar

Von dpa-afx
Aktualisiert am 05.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Zwei Senioren beim Spaziergang im Park (Symbolbild): Aufwendungen für die Altersvorsorge sind ab kommendem Jahr steuerlich absetzbar.Vergrößern des Bildes
Zwei Senioren beim Spaziergang im Park (Symbolbild): Aufwendungen für die Altersvorsorge sind ab kommendem Jahr steuerlich komplett absetzbar. (Quelle: IMAGO / Lobeca)

Um die Bürger in Zeiten hoher Inflationsraten und steigender Energiekosten zu entlasten, sollen die Rentenbeiträge ab 2023 steuerlich voll absetzbar sein.

Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr voll absetzen können. Das geht aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dadurch 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2024 geht es demnach noch um 1,76 Milliarden Euro.

Die Aufwendungen für die Altersvorsorge können voll als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Das passiert zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. "Wir ziehen diesen Schritt bewusst vor – denn gerade in Zeiten hoher Inflation sind Entlastungen besonders wichtig", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) der dpa. Zugleich schaffe die neue Regelung mehr Klarheit im Steuersystem. "Dies dient dem Gebot, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden", so Lindner.

Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Vorher können die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Die Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sogenannten Rürup-Renten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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