Rentenfrage Was bedeutet die Renten-Doppelbesteuerung?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was heißt eigentlich die Doppelbesteuerung der Renten?
Die Besteuerung der Renten in Deutschland ist seit längerem ein großes Streitthema. Denn: Seit 2005 müssen Rentner Steuern auf ihre Rente zahlen, im Gegenzug können sie die Rentenbeiträge als Arbeitnehmer steuerlich absetzen.
Strittig ist dabei vor allem die konkrete Ausgestaltung der 35-jährigen Übergangsphase. In dieser Zeit steigt schrittweise die Besteuerung der ausgezahlten Rente, während die Steuerlast der Rentenbeiträge während des Arbeitslebens sinkt.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Diese werden nach dem derzeitigen Plan ab 2025 vollständig steuerbefreit sein, die ausbezahlten Renten müssen ab 2040 voll versteuert werden. Doch die Beiträge werden zuvor nur 15 Jahre lang voll absetzbar sein.
Kritiker monieren, dass es in bestimmten Fällen, vor allem bei zukünftigen Rentnern, zu einer doppelten Besteuerung der Rente kommen könnte. Das wäre jedoch verfassungswidrig. Das mahnte auch der Bundesfinanzhof in einer wegweisenden Entscheidung Ende Mai an.
Experte: "Der Bund muss alsbald nachsteuern"
"Eine doppelte Besteuerung liegt immer dann vor, wenn die Beiträge aus versteuertem Einkommen in Summe höher sind als der steuerfreie Anteil der Rente multipliziert mit der Lebenserwartung", erklärt Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler NRW.
Was erst einmal kompliziert klingt, meint: Doppelt besteuert wird, wer zwei Mal für seine Rente zur Kasse gebeten wird – nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als Rentner. Um das zu verhindern, hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bereits eine Einkommensteuerreform für nach der Wahl angekündigt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Liebern hält das für nötig. "Der Bund muss alsbald nachsteuern, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das ist angesichts des Bundesfinanzhofs-Urteils dringend geboten."
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Hans-Ulrich Liebern
- Bundesfinanzhof
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa